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Führschein-Pflichtumtausch: weitere Frist für Scheckkartenführerscheine läuft im Januar 2026 ab
BAD KISSINGEN – Das Landratsamt Bad Kissingen weist auf die nächste Frist zum Umtausch von Führerscheinen hin: Scheckkartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt dringend, bereits jetzt online einen Termin zu vereinbaren, da die Termine erfahrungsgemäß gegen Ende der Frist knapp werden. Der neue, fälschungssichere EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig und kostet eine Bearbeitungsgebühr von ungefähr 35 Euro.
Wichtige Fristen und Hinweise
- Scheckkartenführerscheine (Ausstellungsjahre 1999–2001): Umtauschfrist endet am 19. Januar 2026.
- Papierführerscheine (Geburtsjahrgänge ab 1953): Die Fristen sind bereits verstrichen. Diese Führerscheine sind ungültig. Lea Diez, Fachbereichsleiterin der Fahrerlaubnisbehörde, rät Betroffenen, den Umtausch so schnell wie möglich nachzuholen. Wer ohne gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Geburtsjahrgänge vor 1953 (Papier oder Scheckkarte): Die Umtauschfrist ist gesetzlich auf den 19. Januar 2033 festgelegt. Inhaber dieser Dokumente werden gebeten, aktuell nicht umzutauschen.
Terminvereinbarung und Ablauf
Es ist ratsam, den Umtausch frühzeitig anzugehen, da es derzeit kaum Wartezeiten bei der Terminvergabe gibt.
- Termin: Die Terminvereinbarung ist für alle Dienstleistungen in der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde dringend erforderlich und erfolgt online über die Homepage des Landkreises.
- Kosten und Dauer: Die Bearbeitungsgebühr liegt bei ungefähr 35 Euro. Nach der Beantragung dauert es etwa drei Wochen bis zur Aushändigung des neuen Dokuments.
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