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ACHTUNG: Nächster Stichtag für den Führerschein-Umtausch steht an

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Der Pflichtumtausch von unbefristeten Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, tritt in die nächste Phase. Aktuell sind Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 oder später an der Reihe, die noch im Besitz eines unbefristeten EU-Kartenführerscheins sind, der in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde.

Der Antrag auf Umtausch muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes gestellt werden. Für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt ist dies das Landratsamt Schweinfurt.

Aktuelle Umtauschfrist und Betroffenheit:

  • Betroffene Gruppe: Inhaber von unbefristeten Kartenführerscheinen, ausgestellt in den Jahren 1999 bis 2001 (Ausstellungsdatum ablesbar unter Ziffer 4a des Dokuments).
  • Achtung: Führerscheininhaber, die 1952 oder früher geboren sind, haben unabhängig vom Dokumententyp Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Da Hochrechnungen zeigen, dass bisher nur etwa 1/5 der voraussichtlich betroffenen Personen den Umtausch vorgenommen hat, wird zeitnahes Handeln empfohlen, da mit erheblichen Bearbeitungszeiten um den Stichtag zu rechnen ist.

Sandra Grätsch Oberbürgermeisterin für Schweinfurt

Antragstellung beim Landratsamt Schweinfurt:

Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:

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  • Digital: Online-Antragstellung.
  • Postalisch: Übersendung per Post.
  • Persönlich: Abgabe am Bürgerservice zu den üblichen Öffnungszeiten.
  • Einwurf: Einwurf in den Briefkasten des Landratsamtes.

Das neue Führerscheindokument wird per Direktversand nach Hause geschickt, sodass keine persönliche Vorsprache zur Abholung nötig ist.

Wichtige Hinweise für die Antragstellung:

  • Vollständigkeit: Achten Sie auf vollständige und leserliche Unterlagen (in Kopie oder Original, je nach Anforderung).
  • Altes Dokument: Das alte Führerscheindokument muss im Original beigelegt oder unmittelbar übersandt werden.
  • Lichtbild: Achten Sie darauf, dass das biometrische Lichtbild nicht älter als ein Jahr und bei Online-Antragstellung gut abfotografiert ist. Fehlerhafte Bilder führen zu Verzögerungen.
  • Ausnahmegenehmigung: Nach Eingang des alten Führerscheines erhalten Antragsteller eine Ausnahmegenehmigung für die Weiterfahrt innerhalb Deutschlands, bis das neue Dokument eintrifft.

Anträge, deren Fristen aktuell noch nicht ablaufen, werden gegebenenfalls nachrangig bearbeitet. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, diese derzeit noch zurückzustellen.

Weitere Informationen, die benötigten Antragsformulare und eine Möglichkeit zur Terminreservierung finden Sie auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde unter www.landkreis-schweinfurt.de/Pflichtumtausch.

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