Stadtwerke Bad Kissingen warnen vor Smart-Meter-Werbeschreiben

BAD KISSINGEN – Die Stadtwerke Bad Kissingen informieren über aktuelle Postwurfsendungen eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers zum Einbau sogenannter Smart Meter. Die Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken. Das darin genannte Datum stellt nach Angaben des Unternehmens weder eine gesetzliche noch eine von den Stadtwerken gesetzte Frist dar.
In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Kundinnen und Kunden bei den Stadtwerken gemeldet. Absender der Schreiben sind nach eigenen Angaben die DMG Deutsche Messewesen GmbH beziehungsweise die metrify smart metering GmbH. Die Sendungen richten sich allgemein an Haushalte und enthalten ein Angebot beziehungsweise eine Aufforderung zum Austausch des Stromzählers.

Geschäftsführer Dr. Ralf Merkl erklärt: „Bei diesen Schreiben handelt es sich nicht um eine Mitteilung der Stadtwerke Bad Kissingen.“ Geschäftsführerin Anja Binder ergänzt: „Wer ein solches Schreiben erhält, muss nicht kurzfristig handeln und sollte sich keinesfalls unter Druck setzen lassen.“

Gesetzlicher Smart-Meter-Rollout unabhängig von Werbeangeboten
Der gesetzlich vorgesehene Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt schrittweise nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Verpflichtungen bestehen insbesondere für bestimmte Verbrauchsgruppen und Anlagen, etwa bei einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, bei größeren Photovoltaikanlagen sowie bei bestimmten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen.
Der gesetzliche Einbau ist von freiwilligen Angeboten privater Messstellenbetreiber zu unterscheiden. Ob und wann eine konkrete Messstelle mit einem entsprechenden Zähler ausgestattet wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den individuellen Gegebenheiten ab.
Kundinnen und Kunden, bei denen im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden von den Stadtwerken Bad Kissingen individuell per Brief informiert. Eine solche Mitteilung enthält die für den jeweiligen Einbau erforderlichen Angaben.
Wechsel des Messstellenbetreibers ist freiwillig
Grundsätzlich können Verbraucherinnen und Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Ein solcher Vertrag ist jedoch freiwillig.
Wer ein entsprechendes Werbeschreiben erhält, muss deshalb nicht allein wegen eines darin genannten Datums einen Vertrag abschließen oder kurzfristig einen Zählerwechsel veranlassen. Wer nicht reagiert, verliert nach Angaben der Stadtwerke keine Rechte und versäumt keinen von ihnen angekündigten Einbautermin.
Die Stadtwerke empfehlen, solche Angebote sorgfältig zu prüfen. Insbesondere sollten einmalige und laufende Kosten, Vertragslaufzeit, Kündigungs- und Widerrufsbedingungen sowie der konkrete Leistungsumfang verglichen werden. Auch Zählernummern, Marktlokations-IDs und andere persönliche Vertragsdaten sollten erst nach Prüfung des Anbieters weitergegeben werden.
Stadtwerke helfen bei Fragen
Wer unsicher ist, ob für die eigene Messstelle tatsächlich ein Zählerwechsel durch die Stadtwerke Bad Kissingen vorgesehen ist, kann sich direkt an das Unternehmen wenden. Für eine schnelle Prüfung sollten Zählernummer oder Marktlokations-ID bereitgehalten werden.
Das Kundeninformationszentrum in der Würzburger Straße 5 ist montags bis mittwochs von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Die Stadtwerke sind außerdem unter 0800 826 826 0 sowie per E-Mail unter service@stwkiss.de erreichbar.

Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!



















