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Grünes Licht für Brückenneubau: Planfeststellungsbeschluss für Mainbrücke Wertheim – Kreuzwertheim erlassen

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WÜRZBURG / KREUZWERTHEIM – Die Regierung von Unterfranken hat mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 11. März 2026 Baurecht für eines der wichtigsten länderübergreifenden Infrastrukturprojekte der Region geschaffen. Damit kann die Erneuerung der Mainbrücke zwischen dem bayerischen Markt Kreuzwertheim (MSP 32) und dem baden-württembergischen Wertheim (L 2310) beginnen.

Der Ersatzneubau der bestehenden Mainbrücke ist unumgänglich geworden. Untersuchungen hatten ergeben, dass das Bauwerk erhebliche Sicherheitsdefizite aufweist, insbesondere im Hinblick auf den Schutz gegen einen potenziellen Schiffsanprall. Das Projekt ist eine komplexe Gemeinschaftsmaßnahme, an der die Bundeswasserstraßenverwaltung, das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern beteiligt sind. Federführend für die Planung ist das Staatliche Bauamt Aschaffenburg.

Modernes Design: Stabbogenbrücke überspannt den Main

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Das neue Brückenbauwerk wird auf einer Gesamtlänge von 250 Metern errichtet, wobei das eigentliche Brückenbauwerk 176,70 Meter umfasst. Das Herzstück bildet das Flussfeld, das als elegante Stabbogenbrücke konzipiert ist und den Main auf einer Länge von 102,60 Metern überspannt. Besonders für Pendler und Touristen erfreulich: Der Querschnitt der neuen Brücke sieht einen drei Meter breiten Geh- und Radweg vor, der eine sichere Querung für Nutzer des beliebten Main-Radwegs ermöglicht.

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Ein Staatsvertrag für den Neubau

Da das Bauvorhaben die Landesgrenze überschreitet, basiert das Verfahren auf einem eigens geschlossenen Staatsvertrag sowie einem Verwaltungsabkommen zwischen Bayern und Baden-Württemberg. Dies ermöglichte es der Regierung von Unterfranken, das Verfahren einheitlich nach bayerischem Recht durchzuführen.

Umwelt- und Artenschutz im Fokus

Im Rahmen der Planung wurden umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen festgeschrieben. Dazu gehören:

  • Ausgleichsmaßnahmen: Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft.

  • Artenschutz: Spezielle Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz heimischer Tierarten.

  • Gestaltung: Optische Einbindung der Trasse in das nähere Umfeld.

Der Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt zudem die Belange von betroffenen Grundeigentümern sowie Anforderungen des Immissionsschutzes und der Wasserwirtschaft. Mit zahlreichen Schutzauflagen stellt die Behörde sicher, dass der Neubau im Einklang mit Umwelt- und Anwohnerinteressen erfolgt.

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