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Damit ihr Päckchen sicher durch den Zoll kommt – Das Hauptzollamt Schweinfurt gibt Hinweise fürs Weihnachtsshopping

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SCHWEINFURT – Mit der Black Week und dem Black Friday hat die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings begonnen, was auch die Paketversender und Zustelldienste auf Hochtouren bringt. Doch was viele Käufer nicht bedenken: Kommen Pakete aus Nicht-EU-Ländern, ist der Zoll oft beteiligt, was zusätzliche Kosten und Formalitäten nach sich ziehen kann.

Besonders kritisch wird es bei Bestellungen aus Drittländern, da auf Waren wie Sneaker oder Smartphones Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer anfallen können. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Produkten wie Alkohol oder Tabak kommen oft zusätzliche Abgaben hinzu. Zudem unterliegen einige Waren Einfuhrverboten oder Beschränkungen, was eine Zollabfertigung verhindert.

Gefahren bei Online-Schnäppchen
Benedikt Danz, Sprecher des Hauptzollamts Schweinfurt, warnt vor vermeintlichen Schnäppchen, insbesondere bei Fälschungen. „Derartige Waren werden vom Zoll sichergestellt und vernichtet. Häufig ist auch das bereits bezahlte Geld weg. Zudem drohen Schadensersatzforderungen oder strafrechtliche Konsequenzen.“

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Wichtige Zoll-Bestimmungen für Postsendungen aus Drittländern
Warenwert bis 150 Euro: Es wird die Einfuhrumsatzsteuer (19 % bzw. 7 % für ermäßigte Produkte wie Bücher) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben.
Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch Zölle und eventuell Verbrauchsteuern an.
Geschenksendungen: Privatpersonen können bis zu einem Warenwert von 45 Euro zoll- und steuerfrei versenden.
In vielen Fällen übernehmen die Versanddienstleister die Zollformalitäten und berechnen eine zusätzliche Servicepauschale, die keine Zollgebühr darstellt. Sind Angaben zur Sendung unvollständig, wird diese an das zuständige Zollamt weitergeleitet. Über die Plattform „Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen“ (IPK) können Empfänger den Zollprozess online abwickeln.

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Besonderheiten und Verbote
Gefälschte oder unsichere Produkte, etwa Kleidung oder technische Geräte, werden häufig vom Zoll beschlagnahmt. Auch Lebensmittelimporte können Beschränkungen unterliegen. Für Produkte aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen, wie Lederwaren oder Kaviar, sind spezielle Genehmigungen erforderlich.

Innerhalb der EU:
Waren aus EU-Mitgliedsstaaten sind in der Regel zollfrei. Jedoch können Steuern für Alkohol und Tabak anfallen. Tabakprodukte und E-Zigaretten müssen deutschen Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften entsprechen. Die Einfuhr von Snus ist generell verboten.

Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen bietet der Zoll auf www.zoll.de

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