Schlagzeile

ACHTUNG: Striktes Waffen- und Messerverbot auf Weihnachtsmärkten

Sparkasse

LANDKREIS SCHWEINFURT – Mit der am 31.10.2024 in Kraft getretenen Verschärfung des Waffengesetzes verfolgt das Bundesinnenministerium das Ziel, die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen und bei Veranstaltungen zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang informiert das Landratsamt Schweinfurt über die neuen Regelungen zu Waffen- und Messerverbotszonen.

Doggenclub
Weißt Du was Dein Kind gerade macht? Gewalt, Drogen, Hass

Laut der neuen Gesetzgebung ist es untersagt, bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Events Waffen und Messer mitzuführen. Besonders Weihnachtsmärkte fallen unter diese Regelung und gelten als Waffen- bzw. Messerverbotszonen.

Eisgeliebt in Schweinfurt - Premium-Eis

Besucherinnen und Besucher solcher Veranstaltungen, einschließlich Weihnachtsmärkte, werden daher dringend gebeten, keine Messer oder andere Waffen mit sich zu führen. Das gilt selbst für kleine Taschenmesser.

Verstöße gegen diese Regelungen können mit hohen Bußgeldern, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.


Naturfreundehaus
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Pixel ALLE Seiten (Stand 21.04.26)