ACHTUNG: Striktes Waffen- und Messerverbot auf Weihnachtsmärkten

LANDKREIS SCHWEINFURT – Mit der am 31.10.2024 in Kraft getretenen Verschärfung des Waffengesetzes verfolgt das Bundesinnenministerium das Ziel, die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen und bei Veranstaltungen zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang informiert das Landratsamt Schweinfurt über die neuen Regelungen zu Waffen- und Messerverbotszonen.

Laut der neuen Gesetzgebung ist es untersagt, bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Events Waffen und Messer mitzuführen. Besonders Weihnachtsmärkte fallen unter diese Regelung und gelten als Waffen- bzw. Messerverbotszonen.

Besucherinnen und Besucher solcher Veranstaltungen, einschließlich Weihnachtsmärkte, werden daher dringend gebeten, keine Messer oder andere Waffen mit sich zu führen. Das gilt selbst für kleine Taschenmesser.
Verstöße gegen diese Regelungen können mit hohen Bußgeldern, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

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