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Waffenverbot an bayerischen Hauptbahnhöfen: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

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BAYERN – Zur Erhöhung der Sicherheit im Reiseverkehr hat die Bundespolizei für das kommende Wochenende ein umfassendes Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an mehreren großen bayerischen Bahnhöfen ausgesprochen. Die Regelung tritt am Freitag, den 27. März 2026, ab 15:00 Uhr in Kraft und gilt bis Sonntag, den 29. März 2026, um 03:00 Uhr.

Betroffen von dieser Maßnahme sind die Hauptbahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Das Verbot umfasst das Mitführen von Messern aller Art, Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie sonstigen gefährlichen Werkzeugen. Ziel der Bundespolizei ist es, Gewaltstraftaten präventiv zu verhindern und sowohl Reisende als auch Sicherheits- und Polizeikräfte vor Angriffen zu schützen.

Geltungsbereich und Kontrollen

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Das Verbot beschränkt sich nicht nur auf die Empfangshallen, sondern erstreckt sich über den gesamten Bahnhofsbereich:

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  • Infrastruktur: Alle Gebäudeteile, Personentunnel und Bahnsteige.

  • Verkehr: Sämtliche öffentlich zugänglichen Ebenen sowie S-Bahnhaltepunkte innerhalb der Bahnhöfe.

Einsatzkräfte der Bundespolizei werden die Einhaltung dieser Verfügung im genannten Zeitraum verstärkt überwachen.

Konsequenzen bei Verstößen

Personen, die trotz des Verbots mit gefährlichen Gegenständen angetroffen werden, müssen mit konsequenten Maßnahmen rechnen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Verstöße folgende Folgen haben können:

  • Sicherstellung: Mitgeführte Waffen oder Werkzeuge werden unmittelbar konfisziert.

  • Finanzielle Folgen: Unabhängig von Strafverfahren nach dem Waffengesetz kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

  • Aufenthaltsverbote: Die Beamten können Platzverweise aussprechen oder langfristige Bahnhofsverbote erteilen.


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