Notruf

Verdacht: Kinderpornographie und Herstellung unberechtigter Bildaufnahmen – Anklageerhebung gegen Lehrer

Bamberg/Aschaffenburg – Nach umfangreichen Ermittlungen hat das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) am 4. Oktober 2023 Anklage gegen einen 60-jährigen Lehrer aus dem Landkreis Aschaffenburg erhoben.

Dem Mann werden in der Anklageschrift der Besitz kinderpornographischer Inhalte sowie zwei Fälle der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Die schwerwiegenden Vorwürfe erstrecken sich über einen längeren Zeitraum und umfassen verschiedene Aspekte.

Der Angeschuldigte soll von Dezember 2018 bis Januar 2020 in einer Personaltoilette seiner Schule ein Aufnahmegerät versteckt haben. Die Kamera wurde so positioniert, dass sie in der Lage war, Benutzerinnen des WC beim Toilettengang zu filmen. Es wird behauptet, dass der Angeschuldigte in dieser Zeit entsprechende Filmaufnahmen von zwei seiner Kolleginnen gefertigt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hat das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in diesen Fällen bestätigt.

Zusätzlich wird dem Lehrer zur Last gelegt, dass bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im April 2022 eine geringe Anzahl kinderpornographischer Bilder auf seinem Computer gefunden wurde. Die Auswertung der sichergestellten Geräte und Datenträger gestaltete sich aufgrund von Verschlüsselungen als zeitaufwändig. Die Ermittler wurden auf den Mann aufmerksam, nachdem ein US-amerikanischer Online-Dienst auf seine Aktivitäten hinwies.

Für den Besitz kinderpornographischer Aufnahmen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren vor, während der Strafrahmen für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht.

Die Zulassung der Anklageschrift muss nun durch das Schöffengericht des Amtsgerichts Aschaffenburg erfolgen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen können derzeit keine weiteren Informationen über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgegeben werden.



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