Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss – Das wird teuer
MARKTHEIDENFELD, LKR. MAIN-SPESSART. Am Sonntagabend, gegen 22:15 Uhr, wurde im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle bei einer 53-jährigen Pkw-Fahrerin ein Verdacht auf Drogenkonsum festgestellt.
Ein freiwilliger Drogenvortest vor Ort ergab ein positives Ergebnis hinsichtlich des Konsums von Cannabis. Infolgedessen wurde der Frau die Weiterfahrt untersagt und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Zudem wurde auf der Dienststelle eine Blutentnahme durchgeführt.
Falls sich der Verdacht der Polizisten bestätigt, muss die 53-Jährige mit einem Fahrverbot und einem erheblichen Bußgeld rechnen.
Aktuelle Rechtslage in Deutschland:
Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) pro Milliliter Blutserum für die Teilnahme am Straßenverkehr. Dieser Wert ist vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bei Überschreitung dieses Grenzwerts drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. In Kombination mit Alkohol erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro.
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