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Schwere Missbrauchsvorwürfe: Zentralstelle Cybercrime Bayern erhebt Anklage gegen 53-Jährigen

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BAMBERG / ERLANGEN – Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat nach langwierigen Ermittlungen Anklage gegen einen Mann aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt erhoben. Dem 53-Jährigen wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in insgesamt 74 Fällen sowie die Anleitung zu sexuellem Missbrauch über das Internet zur Last gelegt.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2019 und 2022 den Missbrauch eines zum Tatzeitpunkt acht bis elf Jahre alten Mädchens auf den Philippinen gesteuert zu haben. Laut Ermittlungsergebnissen der Kriminalpolizei Erlangen kontaktierte der Mann zunächst die Mutter des Kindes und veranlasste diese gegen geringe Geldbeträge dazu, Video- und Bildaufnahmen von sexuellen Handlungen ihrer Tochter anzufertigen und zu übersenden. Später soll er das Mädchen auch direkt über Messenger-Dienste instruiert haben.

Internationales Phänomen „Live-Streaming“

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Der vorliegende Fall wird dem Kriminalitätsphänomen des sogenannten „Live-Streamings“ (Live Distance Child Abuse) zugeordnet. Hierbei werden sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen in wirtschaftsschwachen Ländern live oder zeitversetzt an Täter in westlichen Ländern übertragen, die dafür bezahlen und oft konkrete Anweisungen geben.

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Die Ermittlungen kamen durch einen Hinweis australischer Sicherheitsbehörden und einer Hilfsorganisation auf den Philippinen ins Rollen. Nach akribischer Auswertung der Daten konnte der Mann identifiziert werden. Bereits im Mai 2025 erfolgten die Durchsuchung seiner Wohnung und die Festnahme; seitdem befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.

Umfangreiche Anklageschrift und Strafmaß

In der nun erhobenen Anklage werden dem Mann unter anderem folgende Taten vorgeworfen:

  • 74 Fälle: Bestimmung des Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen an sich selbst sowie an anderen Kindern und Erwachsenen.

  • Schwerer Missbrauch vor Ort: In einem Fall soll der Angeschuldigte selbst auf die Philippinen gereist sein, um das Mädchen zu missbrauchen.

  • Vorbereitung weiterer Taten: Er soll Bilder des Opfers an Personen in Großbritannien und den USA versandt haben, um Treffen auf den Philippinen zu arrangieren.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Landgericht Nürnberg-Fürth. Für jeden Fall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornographischer Absicht sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren vor.

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