Illegaler Handel mit Betäubungsmittel – 23-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
SCHWEINFURT – Ein 23-jähriger Algerier wurde am Mittwochnachmittag in der Schweinfurter Innenstadt festgenommen, nachdem er beim Verkauf von Haschisch beobachtet worden war. Im beschleunigten Verfahren verurteilte ihn das Amtsgericht Schweinfurt wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe.
Gegen 15:30 Uhr bemerkten zivile Beamte der Polizei Schweinfurt den Mann, als er Drogen verkaufte. Bei der anschließenden Festnahme und Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte eine geringe Menge Haschisch sowie Bargeld aus den Verkäufen.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der Tatverdächtige vorläufig festgenommen und bereits am Folgetag dem Amtsgericht vorgeführt. Da die Beweislage eindeutig war, konnte das Verfahren im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden.
Hintergrund: Beschleunigtes Verfahren
Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragraphen 417 bis 420 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es ermöglicht eine schnelle Verurteilung in Fällen mit klarer Beweislage und einfachen Sachverhalten. Die Strafe soll dabei „der Tat auf dem Fuße folgen“.
Voraussetzungen für dieses Verfahren sind unter anderem:
- Die zu erwartende Freiheitsstrafe darf höchstens ein Jahr betragen.
- Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren beantragen.
- Eine schnelle Hauptverhandlung muss möglich sein.
- Es darf sich nicht um einen jugendlichen Täter handeln.
Das Verfahren wird häufig bei Bagatelldelikten oder kleineren Straftaten angewandt, um Justizressourcen zu sparen und Wiederholungstaten vorzubeugen.
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