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Freiheitsstrafe für Schweinfurter Ehepaar: Transport-Business während Bürgergeld-Bezug verschwiegen

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SCHWEINFURT – Das Amtsgericht Schweinfurt hat ein Ehepaar wegen gemeinschaftlichen Betruges zu jeweils neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Beschuldigten hatten über ein Jahr lang gewerbsmäßige Transportfahrten nach Russland durchgeführt und gleichzeitig staatliche Sozialleistungen bezogen. Dem Jobcenter entstand dadurch ein Schaden von über 15.000 Euro.

Das in Schweinfurt wohnhafte Paar erweckte gegenüber den Behörden den Anschein der Bedürftigkeit, bewarb jedoch unter Pseudonym in sozialen Netzwerken regelmäßige Fahrten mit einem Kleintransporter nach Kaliningrad. Ein gezielter Hinweis des Jobcenters brachte die Ermittler des Zolls auf die Spur der Beschuldigten. Die Recherchen ergaben, dass das Ehepaar sowohl Personen für rund 180 Euro pro Fahrt als auch Pakete ab 50 Euro nach Russland transportierte.

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Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung versuchte der Ehemann zunächst, die Beamten zu täuschen, indem er ein veraltetes Mobiltelefon aushändigte. Die Ermittler fanden jedoch das tatsächlich genutzte Smartphone versteckt auf einem Schrank. Die darauf befindlichen Daten belegten insgesamt 33 kostenpflichtige Fahrten zwischen Oktober 2022 und November 2023. Ein weiterer erdrückender Beweis war die Laufleistung des genutzten Kleintransporters: In 23 Monaten legte das Fahrzeug über 153.000 Kilometer zurück – ein Pensum von monatlich rund 6.600 Kilometern, das für Arbeitslose nicht plausibel erklärbar war.

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Weitere rechtliche Konsequenzen

Neben dem Sozialleistungsbetrug stehen nun weitere Vorwürfe im Raum. Da Pakete ohne gültige Zolldokumente nach Russland befördert wurden, besteht der Verdacht auf Verstöße gegen Embargo-Vorschriften. Zudem wurde das Finanzamt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeschaltet, da die Einnahmen aus dem Transportgeschäft nicht versteuert wurden.

Das Urteil über die neunmonatige Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist bereits rechtskräftig. Zusätzlich zur Strafe muss das Ehepaar die zu Unrecht erhaltenen Leistungen in voller Höhe an das Jobcenter zurückzahlen.

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