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Festnahme nach Ladendiebstahl und spektakulärer Flucht: Zeuge auf Motorhaube mitgeschleift

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HÖCHBERG, LKR. WÜRZBURG – Nach einem dreisten Ladendiebstahl am Samstagabend und einer gefährlichen Flucht, bei der ein Zeuge auf der Motorhaube mitgeführt wurde, sitzen drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Die Polizei konnte die Männer am Montagmorgen in Mittelfranken festnehmen.

Der Vorfall ereignete sich in einer REWE-Filiale in der Leibnizstraße. Zwei Männer im Alter von 22 und 24 Jahren versuchten, den Markt mit einem voll beladenen Einkaufswagen im Wert von rund 500 Euro durch den Eingangsbereich zu verlassen. Als eine Angestellte sie ansprach, gaben sie vor, den Kassenbeleg aus ihrem Auto holen zu wollen.

Gefährliche Flucht vom Parkplatz

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Statt eines Belegs erwartete sie dort ein dritter Komplize (28) in einem VW Passat mit rumänischer Zulassung. Das Trio begann sofort, die Ware in das Fahrzeug zu laden. Ein aufmerksamer 37-jähriger Zeuge erkannte die Situation und versuchte, das Fluchtfahrzeug zu stoppen.

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Der Fahrer beschleunigte jedoch unvermittelt und erfasste den Zeugen. Der Mann wurde auf die Motorhaube geschleudert und hielt sich dort etwa zehn Meter weit fest, bis er in einer Kurve vom Wagen stürzte. Glücklicherweise blieb er dabei nahezu unverletzt. Die Täter flüchteten anschließend in Richtung Kist.

Fahndungserfolg in Mittelfranken

Dank intensiver Ermittlungen der Polizeiinspektion Würzburg-Land und enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft klickten am Montagmorgen die Handschellen: Das Trio konnte an der Tank- und Rastanlage Nürnberg/Feucht festgenommen werden.

Haftbefehl erlassen

Am Dienstag wurden die Männer mit rumänischer bzw. polnischer Staatsangehörigkeit einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts auf:

  • Räuberischen Diebstahl

  • Schweren Bandendiebstahl

  • Vorsätzliche Körperverletzung

Die Beschuldigten wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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