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Fahrzeuggespann aus dem Verkehr gezogen

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LOHR A. MAINDie Polizei hat am Montagnachmittag auf der Bundesstraße in Lohr am Main ein Auto mit Wohnanhänger aus dem Verkehr gezogen, nachdem das Gespann aufgrund eines schief stehenden Rads am Anhänger aufgefallen war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das Gespann nicht nur erhebliche technische Mängel aufwies, sondern weder Zugfahrzeug noch Wohnanhänger zugelassen oder versichert waren. Der 54-jährige Fahrer muss sich nun wegen mehrerer Verkehrsstraftaten verantworten.

Festgestellte Mängel und Straftaten

Das Gespann wurde zunächst wegen des augenscheinlichen Mangels am Wohnanhänger angehalten. Die weiteren Feststellungen ergaben:

  • Das Zugfahrzeug und der Wohnanhänger besaßen keine gültige Zulassung.
  • Weder Zugfahrzeug noch Wohnanhänger verfügten über eine Versicherung.
  • Am Zugfahrzeug waren französische Kennzeichen angebracht, die für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden waren.
  • Darüber hinaus wies der Zustand des Gespanns erhebliche Mängel auf.
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Aufgrund dieser zahlreichen Verstöße und Straftaten wurde die Weiterfahrt umgehend unterbunden und das gesamte Gespann aus dem Verkehr gezogen. Der 54-jährige Fahrer muss nun mit einer entsprechenden strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

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