Erfolgreich im Kampf gegen Schmuggel/Kontrolleinheit des Schweinfurter Zolls zieht Sommerbilanz

SCHWEINFURT/BAMBERG – Die Kontrolleinheit des Schweinfurter Zolls hat im vergangenen Sommerquartal (Juli – September) beachtliche Erfolge bei der Sicherstellung verbotener Waren erzielt.
Bei Fahrzeug- und Paketkontrollen konnten fast 300 Stangen Schmuggelzigaretten (59.920 Stück), 800 Gramm halluzinogene Pilze, 255 Gramm Amphetamine und 2.748 betäubungsmittelhaltige Arzneimittel aus dem Verkehr gezogen werden. Die Zollbeamten verhinderten zudem die illegale Einfuhr von rund 100 Litern Schmuggelalkohol, 1.356 Tabletten mit Dopingmitteln, drei verbotenen Waffen sowie knapp 18 Kilogramm illegalen Feuerwerkskörpern.
Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 45 Strafverfahren aufgrund verschiedener Verstöße eingeleitet.
Zahlreiche Aufgriffe im Postverkehr
Ein besonderer Fokus lag auf der Kontrolle von Sendungen im Postverkehr, sowohl aus dem Nicht-EU-Ausland als auch innerhalb der EU. So entdeckten die Kontrollbeamten in einem Paket aus Polen 120 Gramm Amphetamine, die in eingeschweißten Beuteln versteckt waren. Diese Drogenlieferung war für einen Empfänger aus dem Landkreis Esslingen bestimmt. In einem weiteren Paket aus Polen wurden 15.400 Schmuggelzigaretten gefunden. In beiden Fällen wurden die verbotenen Waren sichergestellt und Strafverfahren eingeleitet.
Schmuggelzigaretten und Alkohol bei Verkehrskontrollen
Auch bei Verkehrskontrollen, insbesondere auf der Autobahn A3, deckte der Zoll zahlreiche Verstöße auf. Die Tabakwaren und Spirituosen wurden oftmals lose in den Fahrzeugen verteilt oder geschickt versteckt. Ein besonders einfallsreicher Fall war ein Sprinter aus Bulgarien, der neben 29 Stangen Zigaretten im Fahrgastraum auch 17 weitere Stangen professionell in einem Ersatzreifen versteckt hatte. Erst nach dem Aufschneiden des Reifens kamen 3.400 Zigaretten ans Licht.
Die weitere Bearbeitung dieser Fälle erfolgt durch die Zentrale Strafsachen- und Bußgeldstelle Nordbayerns des Hauptzollamtes Schweinfurt. Diese Stelle übernimmt in Steuerstrafverfahren die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren.
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