Bundespolizei warnt vor der Weitergabe von Zugtickets
WÜRZBURG – Im März wurde eine junge Reisende in einer Regionalbahn zwischen Würzburg und Ochsenfurt kontrolliert, weil ihr Deutschlandticket nicht auf ihren Namen ausgestellt war.
Die Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass eine Freundin ihr die Fahrkarte per WhatsApp geschickt hatte. Dieser scheinbar harmlose Gefallen hat nun schwerwiegende rechtliche Konsequenzen: Die Freundinnen erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Beihilfe zum Betrug.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor der unrechtmäßigen Weitergabe und Nutzung von personalisierten Fahrkarten, die nicht auf den eigenen Namen ausgestellt sind. Solche Handlungen stellen eine Straftat dar und können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Bundespolizei, Fahrkarten ausschließlich über offizielle Verkaufsstellen der Deutschen Bahn oder deren offizielle Webseiten zu erwerben. Besondere Vorsicht ist bei vermeintlich günstigen Online-Angeboten geboten, da diese oft illegal sind und eine geplante Reise schnell mit einer Strafanzeige enden kann.
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