ACHTUNG: Stadtwerke Schweinfurt warnen vor betrügerischen Telefonanrufen zu angeblichem Zähleraustausch
SCHWEINFURT – Die Stadtwerke Schweinfurt warnen aktuell vor einer perfiden Betrugsmasche am Telefon, bei der sich Unbekannte als Mitarbeiter des lokalen Energieversorgers ausgeben. Die Betrüger kündigen einen angeblich gesetzlich vorgeschriebenen Austausch des Stromzählers gegen ein „Intelligentes Messsystem (iMSys)“ an und fordern die Angerufenen auf, hierfür eine Gebühr von rund 300 Euro zu entrichten.
Um den Druck zu erhöhen, drohen die Täter bei Nichtzahlung mit massiven Bußgeldern. Die Stadtwerke stellen klar: Diese Anrufe entbehren jeder Grundlage, die Forderungen sind absolut gegenstandslos und es sollte unter keinen Umständen Geld überwiesen oder persönliche Daten preisgegeben werden.
In der offiziellen Mitteilung betont das Unternehmen, dass ein regulärer Zähleraustausch grundsätzlich immer schriftlich und mit ausreichendem Vorlauf angekündigt wird. Ein wesentlicher Punkt zur Identifizierung der Betrüger: Für die Kunden entstehen beim turnusmäßigen Wechsel der Messeinrichtungen keinerlei Kosten. Zudem betreffen die gesetzlichen Vorgaben zum Einbau intelligenter Messsysteme derzeit primär Großverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh, während Privathaushalte oft noch nicht unter diese Regelung fallen. Alle rechtmäßigen Mitarbeiter der Stadtwerke, die für technische Arbeiten vor Ort erscheinen, können sich zudem jederzeit durch einen offiziellen Lichtbildausweis legitimieren.
Für verunsicherte Kunden haben die Stadtwerke verschiedene Anlaufstellen eingerichtet, um die Echtheit von Forderungen zu prüfen. Der Kundenservice ist persönlich im Center am Roßmarkt sowie telefonisch unter der Nummer 09721/931-400 erreichbar. Alternativ stehen Anfragen per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-sw.de sowie ein Live-Chat und eine Video-Beratung auf der Internetseite des Versorgers zur Verfügung. Betroffene, die bereits einen solchen Anruf erhalten haben, werden gebeten, den Vorfall zu melden und im Falle einer geleisteten Zahlung umgehend die Polizei zu verständigen.
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