Super: Feiern wird in Bayern wird leichter
BAYERN – Die Bayerische Staatsregierung erleichtert die Erteilung von Schankerlaubnissen für Volksfeste, Märkte und Vereinsfeiern deutlich.
Der Ministerrat hat beschlossen, die Bayerische Gaststättenverordnung entsprechend zu ändern, um Schausteller und Vereine von unnötiger Bürokratie zu befreien. Bisher war für jede einzelne Veranstaltung ein kostenpflichtiges Genehmigungsverfahren notwendig.
Die Schweinfurter Landtagsabgeordnete Martina Gießübel begrüßt diesen Schritt: „Das ist eine gute Nachricht und ein weiterer wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. Die Bayern sollen feiern, statt sich in Papieren zu verlieren.“
Die wichtigsten Änderungen:
- Automatische Genehmigung: Ab dem 1. Juni 2025 gilt eine Schankerlaubnis für vorübergehenden Alkoholausschank automatisch als erteilt, wenn der vollständige Antrag zwei Wochen zuvor eingegangen ist.
- Unkomplizierte Antragstellung: Anträge können einfach per E-Mail eingereicht werden.
- Gebührenentfall bei automatischer Genehmigung: Bei einer automatischen Genehmigung fallen keine Gebühren an.
Martina Gießübel betont die Bedeutung dieser Vereinfachung insbesondere für Vereine: „Gerade für Vereine, die mit viel ehrenamtlichem Engagement Feste auf die Beine stellen, ist der Bürokratieabbau ein starkes Signal. Mit den beschlossenen Vereinfachungen im Verfahren sorgen wir für eine deutliche Entlastung in der Praxis – ohne Abstriche beim Jugendschutz. Das ist ein weiterer Schritt zu einer modernen, digitale und bürgernahe Verwaltung – ganz im Sinne einer praxisnahen Politik.“
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