NA-Politik

Neue Gesetzeslage für Balkonkraftwerke: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Ob Balkonkraftwerke oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das Solarpaket I wird den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich entbürokratisieren. Die neuen Regelungen werden den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen.

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DEUTSCHLAND – Das Solarpaket I erleichtert Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Installation und Nutzung von Photovoltaik (PV)-Anlagen erheblich. Das Gesetzespaket, das größtenteils am 16. Mai in Kraft tritt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, stellt entscheidende Weichen, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen. Der Ausbau der Solarenergie muss hierfür deutlich beschleunigt werden.

Die Bundesregierung brachte das Solarpaket I, ein Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, im August 2023 auf den Weg. Der Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz inzwischen verabschiedet. Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag ergänzten den Entwurf um Regelungen zur Batteriespeicherung, zur Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und zu deutschlandweit einheitlichen technischen Anschlussbedingungen.

Mehr Solarenergie für den Klimaschutz
Deutschland strebt an, als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Der Stromsektor soll bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um diese Ziele zu erreichen, beschleunigt die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv. Die Solarenergie wird hierbei eine wesentliche Rolle spielen, um die ambitionierten deutschen Klimaziele zu erreichen.

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Höhere Ausbauziele für Solarenergie
Die gesetzlichen Ausbauziele für Solarenergie wurden im EEG 2023 bereits angehoben. Mit dem Solarpaket sollen diese höheren Ausbauziele für PV erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung hinzukommen. Für 2023 wurde das Ziel bereits übertroffen: Statt der geplanten 9 GW wurden neue Solaranlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert, fast doppelt so viel wie 2022. 2024 sollen 13 GW und 2025 18 GW Solarleistung dazukommen. Ab 2026 soll der Zubau sogar 22 GW jährlich betragen. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.

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Einfacher Photovoltaik auf dem Balkon
Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannten Balkonkraftwerken, wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich vereinfacht und beschleunigt. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, da die Bundesnetzagentur diesen automatisch über das neue Balkonkraftwerk informiert.

Digitale Stromzähler nicht verpflichtend
Neue Balkon-PV sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt
Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

Stromeinspeisung über die Steckdose möglich
Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.

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