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Kindergeld nach dem Schulabschluss: Was Eltern wissen müssen

Sparkasse

SCHWEINFURT – Auch über das 18. Lebensjahr hinaus kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen – etwa wenn sich junge Erwachsene in Ausbildung, Studium oder Übergangsphasen befinden. Die notwendigen Unterlagen können bequem online eingereicht werden.

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Zahlungen: etwa während einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums, eines Praktikums oder im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes beziehungsweise anderer Freiwilligendienste wie FSJ oder FÖJ.

Selbst bei einer Unterbrechung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – etwa nach dem Schulabschluss – besteht ein Kindergeldanspruch, wenn die Pause maximal vier Monate dauert. Sollte die Lücke unverschuldet länger sein, etwa weil ein Ausbildungs- oder Studienplatz noch nicht begonnen werden kann, ist Kindergeld ebenfalls möglich. Voraussetzung: Das Kind bemüht sich nachweislich um einen Platz oder wartet auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn. Dafür sind Belege über Bewerbungen oder Schul- und Studienbescheinigungen erforderlich.

Sandra Grätsch Oberbürgermeisterin für Schweinfurt

Wer nach der Schule zunächst keine weiteren Pläne hat, kann ebenfalls anspruchsberechtigt sein – sofern sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend meldet.

Dein Ding

Wichtig ist, dass Eltern der Familienkasse die aktuellen Pläne des Kindes nach Schulende rechtzeitig mitteilen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet dazu ein Online-Angebot an, über das Mitteilungen und Nachweise bequem übermittelt werden können.

Alle weiteren Informationen zum Kindergeld und auch zum Kinderzuschlag sind unter www.familienkasse.de abrufbar.

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