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Schweinfurt bekommt 7,3 Millionen aus Sondervermögen des Bundes

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UNTERFRANKEN – Die Kommunen in Unterfranken erhalten zusätzliche finanzielle Spielräume durch Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes. Der mainfränkische Landtagsabgeordnete und Haushaltspolitiker Volkmar Halbleib (SPD) sieht darin eine Bestätigung der SPD-Forderung nach einem kommunalen Investitionsbudget, fordert aber weitere Unterstützung für die Gemeinden und Städte.

Nach dem Beschluss des Doppelhaushalts der Bayerischen Staatsregierung für die Jahre 2026/2027 steht fest, welche finanziellen Verbesserungen die Kommunen erwarten können. Nach Angaben von Volkmar Halbleib stammen allein sieben Milliarden Euro der bayerischen Haushaltseinnahmen aus dem Sondervermögen des Bundes.

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„Geld, das ohne den politischen Einsatz der SPD nicht für Investitionen zur Verfügung stehen würde“, so Halbleib. Von der Gesamtsumme erhalten die Kommunen rund fünf Milliarden Euro, zwei Milliarden Euro verbleiben beim Freistaat.

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Von den fünf Milliarden Euro stehen zwei Milliarden Euro im Rahmen von Investitionsbudgets für alle Kommunen in Bayern in den kommenden vier Jahren zur Verfügung. Die Mittel können flexibel für kommunale Infrastrukturprojekte eingesetzt werden, beispielsweise für Straßen- und Brückenbau, Bevölkerungsschutz, Bildungsinfrastruktur einschließlich Schulen und schulischer Sportstätten sowie Wärme- und Energieinfrastruktur.

„Die Besonderheit dieses Investitionsbudget ist, dass es bei den jeweiligen Investitionen den Anteil an Eigenmitteln ersetzen kann“, betont Halbleib. Er verweist darauf, dass die SPD-Landtagsfraktion diese Möglichkeit frühzeitig gefordert habe.

„Gerne hätte ich mir für die Kommunen eine vollständige Weiterleitung des Sondervermögens des Bundes an die Kommunen gewünscht und die gesamten fünf Milliarden Euro zur freien Verwendung der Kommunen vorgesehen“, erklärt Halbleib. Bei der noch ausstehenden zweiten Charge sollten nach seiner Ansicht alle Kommunalmittel frei verwendbar sein und nicht durch Vorgaben des bayerischen Finanzministers eingeschränkt werden.

Die Investitionsbudgets können von den Kommunen ab sofort oder je nach Bedarf in den Jahren 2026 bis einschließlich 2032 abgerufen werden. Voraussetzung sind Investitionen mit einem Volumen von mindestens 50.000 Euro. Die Regelung gilt rückwirkend auch für Maßnahmen, die seit dem 1. Januar 2025 begonnen wurden.

Von den Gesamtmitteln für die Investitionsbudgets entfallen 23 Prozent (460 Millionen Euro) auf kreisfreie Städte, 57 Prozent (1.140 Millionen Euro) auf kreisangehörige Gemeinden und 20 Prozent (400 Millionen Euro) auf Landkreise.

Für Stadt und Landkreis Schweinfurt stehen folgende Mittel zur Verfügung:

Kommune Betrag
Landkreis Schweinfurt 5,5 Millionen Euro
Stadt Schweinfurt 7,3 Millionen Euro
Bergrheinfeld 723.172 Euro
Dingolshausen 182.707 Euro
Dittelbrunn 1.018.613 Euro
Donnersdorf 232.201 Euro
Euerbach 413.241 Euro
Frankenwinheim 132.642 Euro
Geldersheim 397.338 Euro
Gerolzhofen 932.384 Euro
Gochsheim 858.052 Euro
Grafenrheinfeld 405.348 Euro
Grettstadt 577.218 Euro
Kolitzheim 768.289 Euro
Lülsfeld 111.321 Euro
Michelau i. Steigerwald 180.351 Euro
Niederwerrn 1.128.638 Euro
Oberschwarzach 192.720 Euro
Poppenhausen 596.184 Euro
Röthlein 608.788 Euro
Schonungen 1.045.472 Euro
Schwanfeld 243.845 Euro
Schwebheim 565.909 Euro
Sennfeld 532.690 Euro
Stadtlauringen 562.022 Euro
Sulzheim 275.062 Euro
Üchtelhausen 521.852 Euro
Waigolshausen 370.362 Euro
Wasserlosen 524.562 Euro
Werneck 1.379.787 Euro
Wipfeld 142.302 Euro


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