Am Ende zahlt immer der Bürger die Zeche: Ab 2026 höhere Grund- und Gewerbesteuer
SCHWEINFURT – Aufgrund der angespannten finanziellen Lage hat der Schweinfurter Stadtrat in seiner Sitzung am 25. November beschlossen, die Hebesätze der Realsteuern ab dem Jahr 2026 anzuheben. Diese Anpassung, die bei der Gewerbesteuer erstmals seit 1988 erfolgt, ist notwendig, um die finanzielle Stabilität der Stadt zu sichern und die Voraussetzungen für den Erhalt von Stabilisierungshilfen des Freistaats Bayern zu erfüllen.
Die Stadt Schweinfurt begründet die Entscheidung damit, dass die neuen Hebesätze mindestens dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entsprechen müssen. Der Stadtrat betonte, die neuen Sätze seien bewusst am unteren Ende des Erforderlichen festgesetzt worden.
Anpassung der Realsteuersätze ab 2026
Grundsteuer A und B
Die Erhöhung der Grundsteuer ist im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts unumgänglich, um das vorgeschriebene Mindestaufkommen zu halten und ein Defizit zu vermeiden.
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Alter Hebesatz (seit 01.01.2025): 480 v.H.
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Neuer Hebesatz (ab 01.01.2026): 540 v.H.
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Mehrbelastung: 12,5 %
Gewerbesteuer
Die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes dient der Dokumentation des vom Freistaat geforderten Konsolidierungswillens.
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Alter Hebesatz (bis 2025): 370 v.H.
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Neuer Hebesatz (ab 2026): 400 v.H.
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Mehrbelastung: 8 % (bei gleichbleibendem Gewinn)
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bleibt die finanzielle Auswirkung der Gewerbesteueranhebung begrenzt. Bis zu einem Hebesatz von 400 v.H. wird die festgesetzte Gewerbesteuer vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet ($§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG$). In diesen Fällen entsteht durch die Anhebung in der Regel keine zusätzliche Gesamtbelastung.
Die Stadt betont, dass diese Schritte zur Sicherung der Handlungsfähigkeit und der Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge, von der Infrastruktur über soziale Angebote bis zu den Leistungen für Unternehmen, notwendig waren.
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