SchlagzeileNA-City-News

Am Ende zahlt immer der Bürger die Zeche: Ab 2026 höhere Grund- und Gewerbesteuer

Sparkasse

SCHWEINFURT – Aufgrund der angespannten finanziellen Lage hat der Schweinfurter Stadtrat in seiner Sitzung am 25. November beschlossen, die Hebesätze der Realsteuern ab dem Jahr 2026 anzuheben. Diese Anpassung, die bei der Gewerbesteuer erstmals seit 1988 erfolgt, ist notwendig, um die finanzielle Stabilität der Stadt zu sichern und die Voraussetzungen für den Erhalt von Stabilisierungshilfen des Freistaats Bayern zu erfüllen.

Die Stadt Schweinfurt begründet die Entscheidung damit, dass die neuen Hebesätze mindestens dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entsprechen müssen. Der Stadtrat betonte, die neuen Sätze seien bewusst am unteren Ende des Erforderlichen festgesetzt worden.

Anpassung der Realsteuersätze ab 2026

Grundsteuer A und B

Die Erhöhung der Grundsteuer ist im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts unumgänglich, um das vorgeschriebene Mindestaufkommen zu halten und ein Defizit zu vermeiden.

Das könnte Dich auch interessieren:

Sooooo bequem: Nahtloser BH - Dein neues Gefühl von Freiheit und Halt

Verabschiede dich von drückenden Bügeln und einschneidenden Trägern, denn dieser nahtlose BH von Horisun bietet dir den ganzen Tag über ein unvergleichlich leichtes Tragegefühl. Dank der vollständigen Abdeckung und der sanften Push-up-Unterstützung formt er eine natürliche Silhouette, ohne dich dabe

DEINE NEUE LIEBLINGS-LEGGINGS: Perfekter Halt und butterweicher Komfort

Du suchst eine Leggings, die nicht nur alles mitmacht, sondern dich auch noch fantastisch aussehen lässt? Die High Waist Leggings von SINOPHANT passen sich dank ihres hochelastischen Designs deinem Körper individuell an und formen eine wunderschöne Silhouette. Genieß das Gefühl von butterweichem Sto

  • Alter Hebesatz (seit 01.01.2025): 480 v.H.

  • Neuer Hebesatz (ab 01.01.2026): 540 v.H.

  • Mehrbelastung: 12,5 %

Gewerbesteuer

Die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes dient der Dokumentation des vom Freistaat geforderten Konsolidierungswillens.

  • Alter Hebesatz (bis 2025): 370 v.H.

  • Neuer Hebesatz (ab 2026): 400 v.H.

  • Mehrbelastung: 8 % (bei gleichbleibendem Gewinn)

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bleibt die finanzielle Auswirkung der Gewerbesteueranhebung begrenzt. Bis zu einem Hebesatz von 400 v.H. wird die festgesetzte Gewerbesteuer vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet ($§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG$). In diesen Fällen entsteht durch die Anhebung in der Regel keine zusätzliche Gesamtbelastung.

Die Stadt betont, dass diese Schritte zur Sicherung der Handlungsfähigkeit und der Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge, von der Infrastruktur über soziale Angebote bis zu den Leistungen für Unternehmen, notwendig waren.

Naturfreundehaus
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Mehr

Pixel ALLE Seiten (Stand 22.10.25)