
Schweinfurt / Essen – Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilte das Jugendschöffengericht in Schweinfurt einen 26 Jahre alten Mann aus Essen. Der angehende Finanzberater leistete sich bei einem Besuch im Landkreis Schweinfurt den sexuellen Missbrauch eines zehn Jahre alten Mädchens. Weil der Mann einschlägig unter Bewährung stand und zudem seit der Tat noch nichts Erkennbares gegen seine Neigung unternommen hatte, konnte der vorsitzende Richter Michael Roth dem Antrag des Essener Rechtsanwaltes Clemens Luis nicht entsprechen: Der Verteidiger erhoffte eine weitere Bewährung.
Ende Oktober letzten Jahres besuchte der Angeklagte die Halloweenparty einer Familie im Landkreis Schweinfurt. Den Vater hatte der 26-Jährige in einem gemeinsamen Urlaub kennengelernt. Gegen 22 Uhr legte sich die eine Tochter im elterlichen Schlafzimmer auf eine Matratze. Der Angeklagte verließ danach ebenso die Party, ging drei Mal in das einen Stockwerk höher gelegene Schlafzimmer, fragte das Mädchen zwei Mal, warum es denn noch nicht schlafe. Beim dritten Mal berührte er sie an der Brust und zwischen den Beinen. Die Zehnjährige schubste ihn weg, drohte, ihrer Mutter davon zu erzählen. Was sie dann auch tat, nachdem er das Zimmer verlassen hatte. Er solle seine Sachen packen, sonst rufe sie die Polizei, reagierte die Mutter verständlich erbost, wonach er abreiste.
Rund vier Wochen später bekam er Post, wurde vorgeladen und polizeilich verhört. Doch erst Mitte Februar kontaktierte er einen Rechtsbeistand. Und der erklärte nun zunächst, was den Mann getrieben haben könnte. Der Angeklagte räumte alles ein, sei beschwipst gewesen an diesem Abend und sei sich der Grundproblematik bewusst, weshalb er sich in eine Therapie begeben werde. Denn der Fachabiturient fiel im Sommer 2010 schon mal negativ auf. Damals stieg er in Duisburg hinter einer jungen Frau aus dem Bus aus, verfolgte sie bis zu ihrer Wohnung, drückte sie dort an die Wand und fasste ihr mit der Hand in den Schritt. Weil sie zu schreien begann, rannte er weg. Im Januar 2011 verurteilte ihn das Gericht in Duisburg damals zu acht Monaten Haft auf Bewährung.
Warum er im Bewusstsein der Strafe nochmals auffällig wurde? „Das war nicht geplant, entstand aus der Situation heraus. Es ist über mich gekommen, der Verstand war komplett ausgeschaltet. Es macht mir Angst, weil mein Job und meine Freiheit am seidenen Faden hängen“, rechtfertigte er sich eloquent und versicherte, keine grundsätzlichen pädophilen Neigungen zu haben, wenn er Mädchen auf der Straße sieht. Er schäme sich, könne den Eltern, die er im Gericht erstmals wieder traf, nicht mehr in die Augen schauen. Und dabei sei er doch so herzlich empfangen worden. Allerdings habe er sich, wie die Mutter später erzählte, ein Jahr lang nach der Halloween-Party 2010 nicht mehr gemeldet und dann quasi selbst wieder eingeladen.
Warum der erst späte Versuch, einen Therapieplatz zu bekommen? Er wollte es lange nicht wahrhaben, habe die Tat verdrängt, hatte Angst, musste dann feststellen, dass es in Essen keinen Therapieplatz gibt. Nun hat er aus Bochum zumindest eine Zusage. Im Raum steht die Aussage einer einstigen Freundin, wonach er im Internet mit elf- und zwölfjährigen Mädchen gechattet hätte. Was er aber verneint. Weil er im Falle des angeklagten Missbrauchs voll geständig war, musste sein Opfer nicht mehr als Zeugin aussagen. Ihrer Tochter merke man zwar nichts mehr an, die Sache beschäftige sie aber wohl schon noch, so die Mutter. Gezittert und geweint habe die Zehnjährige in der Nacht nach der Tat. „Nett und wohlerzogen“ sei der Angeklagte, war im Jahr zuvor ein angenehmer Gast. Was ihr aber erst im Nachhinein auffiel: Auch 2010 beschäftigte er sich auffallend intensiv mit den beiden Kindern.
Ein großer Haufen Schulden aus seinem Leben zuvor belastet den Auszubildenen heute noch immer. Im Anzug und mit Krawatte erschien er vor Gericht. Möglichst noch diesen Sommer möchte er an sich seinen Abschluss als Versicherungsfachmann machen. Nun kommt die Gefängnisstrafe dazwischen. Staatsanwalt Bachmann beantragte sogar eineinhalb Jahre Haft. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft. Bei einem Berufungsverfahren müsste das Landgericht Schweinfurt entscheiden, ob eine nochmalige Bewährung möglich ist. Bis zu dieser Verhandlung solte der Angeklagte dann aber eine Therapie gegen seine Neigung zumindest begonnen haben.
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