„Mach die Kleine für mich klar!“: Zehn Monate Freiheitssterafe für einen schweren sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen
Schweinfurt – Zehn Monate Freiheitstrafe, ausgesetzt zur Bewährung und unter Einbeziehung von drei Monaten für einen Diebstahl sind die Folgen für einen heute 26 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Schweinfurt. Als er noch 24 Jahre alt war, soll er sich im Mai 2010 an einem damals erst 13 Jahre alten Mädchen vergangen haben. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern lautete daher der Vorwurf der Staatsanwaltschaft vor dem Jugendschöffengericht. Das Kuriose: Das heute 15 Jahre alte Opfer dementierte den Vorfall.
Angezeigt wurde die Tat von ihrer zwei Jahre älteren Freundin, die damals im Zimmer der 13-Jährigen dabei war und die mit erlebt haben will, wie er sie mit den Fingern am entblößten Unterleib berührte. „Sie wollte nur mitmachen, wenn ich dabei bleibe“, schilderte die Zeugin die anscheinend einvernehmlichen Berührungen. Es ging um ein Handy, das er besaß, das moderner war als das Handy der 13-Jährigen, das er ihr als Gegenleistung anbot für die Berührungen im Schritt.
Mit eindeutigen SMS kündigte er die Tat im Vorfeld an. Der damals 15-Jährigen schrieb er mehrfach Aufforderungen wie: „Mach die Kleine für mich klar!“ Am Nachmittag des Vorfalls schrieb er das per Handy, worauf hin die 15-Jährige der 13-Jährigen die Nachricht zeigte und sie informierte, das sie „für ein bisschen Fingern“ ein modernes Handy bekommen würde. „Sie war einverstanden und wollte mitmachen!“ Zwei weitere junge Mädchen kamen ebenso mit zur 13-Jährigen, mussten aber das Zimmer verlassen, als auch er hinzukam.
Die Geschädigte, die zwischenzeitlich ein Jahr im Ausland lebte, weshalb die Verhandlung erst jetzt stattfinden konnte und der Prozess schon mal vertagt werden musste, dementierte den Vorfall. „Was sie erzählt, das stimmt sicherlich nicht. Da war wirklich nichts!“ Das mit dem Interesse am Handy stimme zwar, ansonsten aber hätte es eher die Freundin auf den Angeklagten abgesehen gehabt und sei vielleicht eifersüchtig gewesen. Ob sie vor dem Verhandlung unter Druck gesetzt worden sei oder ob neue Versprechungen im Raum stehen? Auch da schüttelte sie den Kopf. Der Angeklagte sagte zu den Vorwürfen überhaupt nichts.
Dieser Aussage aber schenkte das Schöffengericht keinen Glauben und vertraute der Version der 17-Jährigen in Verbindung mit den gesicherten SMS-Nachrichten. Für die Beihilfe zur Tat landete aber auch die 17-Jährige auf der Anklagebank. Vor längerer Zeit schon wurde das Verfahren gegen sie jedoch eingestellt. Und auch die heute 15-Jährige musste sich wegen eines anderen Deliktes verantworten. Am selben Tag wie der 26-Jährige, direkt im Vorfeld in einem allerdings nichtöffentlichen Prozess.
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