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Geschwindigkeitsüberschreitung mit Folgen: 320 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot

BURKARDROTH – Am Dienstag, dem 06.09.2022 führte sie Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck eine mobile Geschwindigkeitsmessung auf der B 286 zwischen dem sogenannten „Lauterer Kreisel“ und Poppenroth durch. Während der vierstündigen Messdauer wurden mehr als 500 Fahrzeuge gemessen.

Erfreulich für die Polizei ist, dass sich lediglich 14 Fahrzeugführer, das entspricht weniger als 3 Prozent, nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gehalten hatten und nun mit Post von der Bußgeldstelle rechnen müssen.

Ein Fahrer stach hierbei jedoch besonders heraus. Er war mit 150 km/h gemessen worden, was nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz von 5 km/h zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h führt. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 320,- €, zwei Punkte in Flensburg, sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

40-Tonner fast 40 km/h zu schnell

WERNECK – Ein Verkehrsteilnehmer teilte am gestrigen Mittwochmorgen der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck telefonisch einen seiner Meinung nach deutlich zu schnell fahrenden Sattelzug mit polnischer Zulassung mit. Dieser Sattelzug konnte dann auch durch eine Streife der VPI angehalten und kontrolliert werden.

Hierbei bestätigte sich auch der Verdacht des Mitteilers. Beim Auslesen des digitalen Kontrollgeräts konnten mehrere Geschwindigkeitsverstöße bis zu 117 km/h festgestellt werden. Zulässig wäre nur eine Geschwindigkeit von 80 km/h gewesen.

Auf Grund der Vielzahl der Verstöße musste der Fahrer, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 900,- € hinterlegen. Außerdem erhält der Fahrer zwei Punkte in Flensburg, sowie ein einmonatiges Fahrverbot in Deutschland.

Audi Q 7 mit diversen Folien „verschönern“ führt zu Erlöschen der Betriebserlaubnis

BERGRHEINFELD – Eine uniformierte Streife der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck kontrollierte am gestrigen Mittwochabend auf der A 70 einen Pkw Audi mit Osnabrücker Zulassung. Hierbei stellten die Beamten fest, dass sowohl die vorderen Seitenscheiben, als auch diverse Lichttechnische Einrichtungen mit unzulässigen Folien „verschönert“ worden waren.

Dies führt in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und einer Untersagung der Weiterfahrt. Da der 32-jährige Fahrer die Folien an den vorderen Seitenscheiben vor Ort entfernen konnte, wurde ihm in diesem Fall die Weiterfahrt gestattet. Die weitern angebrachten Folien wird er aber auch noch entfernen müssen und der Polizei hierüber einen Nachweis erbringen müssen. Zudem wurde gegen den Fahrer noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung eingeleitet.



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