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Bargeldbedarf durch die Triebfeder Spielsucht: 47-Jährige betrog eine alte Dame um mehr als 20.000 Euro und kommt mit einer Bewährungsstrafe davon

SCHWEINFURT – Mit einem höchst interessanten Fall hatte sich nun das Schweinfurter Schöffengericht zu befassen. Es ging um einen mehrfachen Betrug und um zwei als Paar vereinte Angeklagte, die miteinander leben und auch miteinander arbeiten. Er aber erfuhr erst am Vorabend höchst überrascht von der Gerichtsverhandlung. Weil sie, ganz schnell offensichtlich die einzige Täterin, ihm nichts erzählte und die Post vorenthielt. Aus Angst davor, dass er sie verlassen könnte.

Es ist die Geschichte einer strauchelnden Frau. Die Mutter einer heranwachsenden Tochter lebte lange Jahre von Hartz IV. Sie ist spielsüchtig, lernte als Miarbeiterin einer sozialen Einrichtung in Schweinfurt eine betagte alte Dame kennen, die dort stets zum Essen kam. Anscheinend freundete man sich an. Ihre Bereischaft zur Hilfe endete jedoch im Betrug: Mehrfach fälscht sie Überweisungsträger, lässt die alte Dame unterschreiben oder macht das selbst, überweist damit vom Konto der Geschädigten Geld auf das ihrer Tochter oder auf das des Lebensgefährten. In sechs Fällen geht es um ingesamt über 20.000 Euro, die da flossen, über 7500 Euro waren in einem Fall der höchste Betrag. Als die Bank Wind davon bekam und das Konto sperren ließ, konnten gerade noch weitere zwei Überweisungen mit zusammen fast 11.000 Euro verhindert werden. Gewerbsmäßig versuchte sie sich eine Einahmequelle zu verschaffen, das Vermögen der alten Dame zu schädigen, heißt es in der Anklage.

Die 47-Jährige gibt das auch zu. Die ersten zwei bis drei Mal, da hatte sie noch vor, das Geld irgendwann wieder zurückzuzahlen. Doch dann „kam ich in einen Teufelskreis hinein“. Schulden in der Spielhalle hatte sie, unterschrieb die nächsten Überweisungen selbst. „Das fiel leicht, denn sie war ja eine alte Frau.“ Eine alleinstehende noch dazu, ohne Kinder und vermögend, die ihr Geld irgendwann der Kirche vererben will. Um die „Ersatzdroge Spielhalle“ zu finanzieren, ließ die Angeklagte das Unheil seinen Lauf nehmen.

Heute ist sie auf 400 Euro-Basis bei ihrem Lebensgefärten angestellt. Der betreibt eine Kneipe in der Schweinfurter Innenstadt, kümmert sich mit um die minderjährige Tochter. Erstmals verspürt sie einen sozialen Halt. Ihr Ex-Mann schlug sie. Um den neuen Partner nicht zu verlieren, sprach sie mit ihm nicht über ihre Vergangenheit. Post vom Gericht oder der Rechtsanwältin fing sie vor ihm ab, öffnete sich erst am Vorabend der Verhandlung. „Weil ich Angst davor hatte auszziehen zu müsen, wenn er es erfährt.“ Klar, dass das Verfahren gegen ihn flugs eingestellt wird.

Das Geld auf seinem Konto? „Sie sagte, es kam von einer Tante. Damit war die Sache für mich erledigt“, sagt der 52-Jährige, der selbst anscheinend nicht so mit Geld umgehen kann. Jedenfalls führt sie in seiner Kneipe die Geschäfte. „Ohne sie könnte ich wieder zumachen!“ Mit ihr aber und den vielleicht 1400 Euro, die monatlich in der Gaststätte übrig bleiben sollen, will er die Schulden zurückzahlen. Ein paar hundert Euro hat sie schon getilgt. Einen Batzen Geld hat er kurzfristig ins Gericht mitgebracht für den Betreuer der alten Dame, die in einem Pflegeheim wohnt und selbst nicht mehr kommen kann. Rund 2000 Euro der Schadenssumme sind somit schon wieder gutgemacht. Zu ihrem Geständnis kommt auch Reue: Ein Entschuldigungsschreiben an das Opfer hat sie verfasst.

Nur: Zwölffach vorbestraft ist die Frau, einschlägig stand sie zudem unter Bewährung, als sie der alten Frau das Geld abknöpfte. Staatsanwalt Jrgen Fehr weiß zudem um die Schwere der Taten. Bis zu zehn Jaher Freiheitsstrafe pro Einzelfall sieht das Gesetz vor. Im konkreten Fall kommt er in der Summe aller Betrüge auf fünf Jahre und zwei Monate, verringert im Gesamten auf zwei Jahre und vier Monate. Bei diesem Antrag, der sich auf die kriminelle Energie stützt, auf den Vertrauensbruch und auf die Vorstrafen, ist eine Bewährung freilich nicht mehr möglich.

Verteidiger Steffen Vogel plädiert dennoch für maximal zwei Jahre und eine „allerallerallerallerletzte Chance“ für seine Mandantin. Der Rechtsanwalt begründet das mit besonderen Umständen. Die 47-Jährige stehe zu ihrer Verantwortung, gab die gefälschten Unterschriften zu, die man ihr womöglich schwer hätte beweisen können. Die Angelagte lebe zudem endlich in einem stabilen Umfeld. Und außerdem hat ihre Tochter keinen Kontakt mehr zum Vater, müsste in ein Heim, wenn die Mutter ins Gefängnis kommt. Die bittet in ihren letzten Worten vor dem Urteil um Milde, „damit mein Kind nicht auch in einen solchen Teufelskreislauf kommt wie ich“.

Der vorsitzende Richter Dr. Michael Wahler spricht die zwei Jahre Freiheitsstrafe tatsächlich zur Bewährung aus. Weil das Geständnis für das Gericht überraschend kam, weil ihr Gesamtverhalten mit Rückzahlungen und Reue das möglich machen. Als Auflage bekommt sie einen Bewährungshelfer, muss eine Therapie machen gegen ihre Spiellsucht und monatlich 100 Euro an die Geschädigte zurückzahlen. Mehr als 18.000 Euro sind noch offen. Fließen die Beträge regelmäßig, so müsste das Opfer dieses Betruges 112 Jahre alt werden…




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