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Alkohol als Grundlage des Übels: Geldstrafe für Bedrohung und Nötigungen – doch viel wichtiger ist für einen Frührenter eine Therapie

Schweinfurt – „Des war dumm von mir“, fränkelte der Angeklagte bei seinen Schlussworten und bestätigte damit den Eindruck der Verhandlung vor der Schweinfurter Strafrichterin. Der 56-Jährige hatte seine getrennt von ihm lebende Ehefrau bedroht, leistete sich zudem eine fünffache, versuchte Nötigung und hat durch die Strafe, 2450 Euro, finanziell sicher ein Weilchen zu knabbern. Im Falle des Frührentners aus dem Landkreis Schweinfurt wäre vielleicht sogar eine Haftstrafe sinnvoller gewesen – ausgesprochen zur Bewährung und mit einer Alkoholtherapie als Auflage. Denn Whiskey, Bier und Magenbitter scheinen die Grundlage des Übels zu sein.

Der Mann gab sein Problem als Trinker frank und frei zu. Mittlerweile ist auch seine Leber geschädigt. Andere Erkrankungen kommen hinzu. Vor rund zwei Jahren zerbrach die Ehe, zog er aus. Einige Gegenstände blieben bei ihr, die er aber haben möchte. Es geht um eine Gardarobe, um Schränke, einen Roller. Mitte Oktober letzten Jahres schrieb der einstige Arbeiter seiner heute 22 Jahre alten Tochter eine SMS, kündigte an, „die Mama umbringen“ zu wollen. Wenige Tage danach sprach er einer Sozial-Pädagogin, die seit Jahren die Familie betreut, mehrfach auf den Anrufbeantworter. Es ging um die Gegenstände und darum, was passieren würde, wenn sie die Sachen nicht vor die Türe stellt. „Ich werde sie killen“, sagt er, „sie hat es verdient. Ich werde sie töten, auch wenn ich 100 Jahre ins Gefängnis muss, auch wenn sie 100 Polizisten schicken!“ Das alles auf fünf Anrufe verteilt.

„Ich war halt wütend, hätte aber nix gemacht“, rechtfertigte er sich vor Gericht. Die Sachen würde sie dann halt vielleicht doch rausgeben, dachte er damals und sagt heute: „Ich brauch des Zeug nicht mehr, sie soll es behalten!“ Erst als das Schreiben vom Gericht kam, wurde ihm klar, war er da angestellt hatte. Vier Fläschchen Magenbitter, zwei Bier und eine halbe Flasche Whiskey will er damals getrunken haben, als es aus ihm heraus brach. „Es tut mir leid“, weiß er heute. Vor neun Jahren wurde er schon mal verurteilt, wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

„Sie erschrecken die Leute“, mahnte Staatsanwalt Joachim Hein und beantragte 3150 Euro Strafe, 90 Tagessätze zu je 35 Euro. 70 Tagessätze wurden es letztlich. Relativ wenig, „weil sie geständig und schuldeinsichtig sind, weil der Alkohol sie enthemmt hat und weil die Nötigung im Versuchsstadion stecken blieb“, so Richterin Kathrin Lenhardt. Und weil weder die Tochter noch die Ehefrau so richtig entsetzt waren. „Schon ein bisschen Angst gehabt“ hatte die gleichaltrige Gattin. Seit dem Vorfall aber bestand kein Kontakt mehr, vor der Verhandlung redeten beide normal miteinander. Die Tochter hatte auf die SMS „nichts gegeben, weil er ja nur auf sich aufmerksam machen will. Der meint das gar nicht so, das macht er, wenn er betrunken ist.“

Zu klein war die Schuld für eine große Strafe. „Sie werden nicht alt werden. Sie saufen sich zu Tode, wenn sie so weiter machen“, warnte die Richterin, die dringend zu einer Therapie riet. „Machen sie etwas dagegen. Sonst kommen sie wieder auf dumme Gedanken, wenn sie trinken. Und sie ruinieren ihre Gesundheit.“ Der Angeklagte versprach, sich noch in dieser Woche ins Krankenhaus einweisen zu lassen.

Schweinfurt - "Des war dumm von mir", fränkelte der Angeklagte bei seinen Schlussworten und bestätigte damit den Eindruck der Verhandlung vor der Schweinfurter Strafrichterin. Der 56-Jährige hatte seine getrennt von ihm lebende Ehefrau bedroht, leistete sich zudem eine fünffache, versuchte Nötigung und hat durch die Strafe, 2450 Euro, finanziell sicher ein Weilchen zu knabbern.


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