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3,78 Promille inklusive Montagmorgen: Ein schöner Sonntag unter Alkoholeinfluss…

SCHWEINFURT – Ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige über 530 Euro kommen auf einen VW Tiguan-Fahrer zu, der am Sonntag kurz nach 5 Uhr in der Brückenstraße in eine Polizeikontrolle geriet.

Der 21-jährige aus der Oberpfalz hatte nämlich eine Alkoholfahne und musste sich deshalb einem Atemalkoholtest unterziehen, der positiv verlief. Nun war die Fahrt zu Ende und der Fahrzeugschlüssel wurde vorübergehend eingezogen.

Am gerichtsverwertbaren Atemalkoholtestgerät auf der Wache blies der Betroffene kurze Zeit später 0,78 Promille.

Am Sonntag um die Mittagszeit wurde dann ein 29-Jähriger aus Kolitzheim mit seinem Fahrzeug in der Würzburger Straße zu einer Verkehrskontrolle angehalten.

Auf Nachfrage wegen seiner stark geröteten Augen führte er aus, bis spät in die Morgenstunden in einer Diskothek gewesen zu sein.

Bei einem angebotenen Handalkomatentest brachte er es dann auf 1,32 Promille.

Nun hieß es für ihn seinen Audi abzustellen und den Fahrzeugschlüssel vorübergehend abzugeben.

Anschließend ging es zur Wache, wo ein Arzt eine Blutentnahme durchführte.

Mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr geht der sichergestellte Führerschein jetzt an die Staatsanwaltschaft.

Sollte sich der Promillewert bei der Blutuntersuchung in etwa bestätigen, drohen dem Beschuldigten eine empfindliche Geldstraße und ein mindestens 9-monatiger Führerscheinentzug.

In den frühen Morgenstunden vom Montag wurde schleißlich der Fahrer eines Audi A 3 in der Schonunger Sonnenstraße zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.

Weil sich in deren Verlauf der Verdacht auf eine Alkoholisierung beim Fahrer ergab, musste er sich einem Pustetest unterziehen.

Nachdem dieser deutlich positiv ausfiel, das Gerät zeigte 1,68 Promille an, war die Fahrt für den 29-jährigen Schonunger nun abrupt zu Ende gegangen. Er musste seinen Pkw am Kontrollort abstellen und den Fahrzeugschlüssel vorübergehend abgeben.

Danach ging es für ihn im Fond des Streifenwagens zur Schweinfurter Polizeidienststelle, wo ein bereits verständigter Arzt eine Blutentnahme vornahm. Anschließend wurde sein Führerschein sichergestellt.

Er geht nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr an die Staatsanwaltschaft.

Sollte sich der Promillewert bei der anschließenden Blutuntersuchung bestätigen, drohen dem Beschuldigten eine empfindliche Geldstrafe und ein mindestens 9-monatiger Führerscheinentzug.

Sollte sich der Fahrer nach dem Ablauf seiner Sperrfrist wieder um eine Fahrerlaubnis bemühen, muss er sich jedoch zuvor einem MPU-Test, der umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bezeichnet wird, unterziehen.

Bei einem Promillewert jenseits der 1,60 Grenze wird dieser vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.



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