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Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwer behinderter Menschen geht in die heiße Phase

Schweinfurt / Main-Rhön – Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im abgelaufenen Kalenderjahr 2011 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2012 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dieser Termin kann nicht verlängert werden.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen und somit beschäftigungspflichtig sind, sollten in den letzten Monaten bereits die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM erhalten haben. Die Agentur für Arbeit weist dringend darauf hin, dass die Verwendung anderer Vordrucke nicht zugelassen ist.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt die Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber außerdem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, diese über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

Bei weiteren Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwer behinderter Arbeitnehmer können sich die Arbeitgeber unter der Rufnummer 0 97 21 / 54 72 71 oder 54 75 36 gerne an die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Schweinfurt wenden.

Viele Betriebe könnten Geld sparen, wenn sie vor jeder Stellenbesetzung prüfen würden, ob die Arbeit nicht auch von einem schwerbehinderten Menschen erledigt werden kann. Schwerbehindert bedeutet nicht zwangsläufig, leistungsgemindert zu sein. Der Technische Berater der Agentur für Arbeit kann bei der Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze zu einer kostenlosen Beratung hinzugezogen werden. Die Vermittler des örtlichen Arbeitgeber-Services der Agentur für Arbeit arbeiten eng mit den Vermittlungsfachkräften für schwerbehinderte Menschen und Rehabilitanden zusammen und stehen bei Fragen der Stellenbesetzung und zu Fördermöglichkeiten schwerbehinderter Arbeitnehmer gerne unter der Telefonnummer 0 18 01 / 66 44 66 zur Verfügung.



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