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Einsturz der Schraudenbachbrücke: Nun stehen drei Ingenieure wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

SCHWEINFURT / SCHRAUDENBACH – Am heutigen Mittwoch beginnt im Schweinfurter Landgericht der Prozess in Folge eines großen Unglücks, das sich bereits vor mehr als drei Jahren ereignete. Im Juni 2016 stürzten bei Bauarbeiten Teile der so genannten Schraudenbachbrücke ein. Ein Arbeiter aus Kroatien verstarb damals, 14 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Angeklagt sind nun drei verantwortliche Statiker, geboren 1963, 1972 und 1973, denen eine fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen wird. Bislang hat man insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt, den letzten Ende Februar 2020.

Die drei Ingenieure sollen Fehler gemacht haben bei der Erstellung beziehungsweise Prüfung der Statik und der Ausführungsplanung der Tragkonstruktion/ des Traggerüstes im Rahmen des Brückenneubaus auf der Bundesautobahn A 7. Die Stütze eines Gerüsts soll durch ein fehlerhaftes teil instabil geworden sein.



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