
SCHWEINFURT – Ein Rechtsradikaler lebte auf einem Zimmer zusammen mit einem Pädophilen. Was als unglaubliche Konstellation an sich über rund zwei Jahre im Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck funktionierte, endete nun in einem Gerichtsverfahren. Denn das ungleiche Duo mit fast 23 Jahren Altersunterschied musste sich vor dem Amtsgericht Schweinfurt für die Verbreitung pornografischer Schriften verantworten.
Es ging um diverse Bilder und Filme mit kinderpornografischem Inhalt, die man bei einer Durchsuchung auf mehreren Handys und Datenträgern im Zimmer fand. Versteckt im Bettkasten des älteren Mannes. Der heute 53-Jährige aus Thüringen ist seit 13 Jahren auf der Station, weil er einst Nacktfotos von sich machte und diese Kindern zeigte, sich so annäherte. Jungen und Mädchen deutlich unter 14 Jahren sind auf den Bildern zu sehen, die man vor rund zwei Jahren fand.
Das Problem beim Prozess: Der jüngere Mann von beiden, heute 31 Jahre alt und inzwischen als Arbeiter in der Rhön lebend, verneint eine Neigung zu Kinderpornos vehement. Und er will, als er einst die Handys und Datenträger quasi auf die Station schmuggelte, wo sie nicht erlaubt sind, den älteren eindringlich davor gewarnt haben, sich im Internet solche Sachen herunterzuladen. Der 53-Jährige versteift sich dafür felsenfest darauf, vom Internet überhaupt keine Ahnung zu haben. Der Zimmerkollege, mit technischen Fähigkeiten durchaus dazu in der Lage, habe ihm lediglich Spiele heruntergeladen. Was der 31-Jährige so bestätigt. Handys und Datenträger habe er gebraucht gekauft. So könnten die Bilder also vorher schon darauf gekommen sein. Ebenso wie tierpornografische Dateien, die sein Bruder herunter geladen habe.
Für den älteren Mann der beiden steht viel auf dem Spiel. Ziemlich genau vor zwei Jahren schon wurde das Material entdeckt. Seitdem beförderte man ihn von „Stufe D“ auf „Stufe 0“ zurück. Soll heißen: Kurz vor dem Entdecken standen für ihn Lockerungen an, hätte er sogar alleine in den Ort nach Werneck laufen dürfen. Bis zum Ende der Hauptverhandlung nahm man ihm in der Forensik seine Rechte wieder ab.
Geständig ist der Thüringer, was seine Neigungen betrifft, wehalb er ja die Dauertherapie macht. „Ich bin ein Pädophiler“, weiß er und versichert von der Kenntnis, dass das Herunterladen solcher Bilder strafbar ist. Das Internet aber interessiere ihn gar nicht. „Mir geht die Hutschnur hoch“, sagt er über seine Reaktion, wenn er von vergewaltigten Kindern hört. Gewalt aber sei ohnehin gar nicht sein Ding gewesen. Was letztlich auch seine Ärzte bestätigen sollen, die als Zeugen noch gehört werden. Denn die hat er genauso wie der Jüngere der beiden von der Schweigepflicht entbunden.
Der Prozess wird also fortgeführt. Und zwar am 18. November. Dann werden die Ärzte als Zeugen gehört, ein weiterer Polizbeibeamter und diejenigen Mitarbeiter des Krankenhauses, die damals die Handys fanden.
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