HassfurtLokalesBusinessSliderSchweinfurt

Die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“: Was Online-Shopper jetzt wissen und tun müssen

SCHWEINFURT – Online-Shopping und Online-Banking wird noch sicherer. Dafür sorgt ab dem 14. September 2019 die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“. Auf die müssen sich Bank-Kunden allerdings vorbereiten, sonst funktionieren Kreditkarten und Zugänge bald nicht mehr.

Was genau zu tun ist und wie die Kunden vom Sicherheits-Plus der neuen Richtlinie profitieren, erläutert Peter Schleich (Bild (© Fototeam Lurz), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge.

Herr Schleich, was bringt die PSD2 für die Kunden?
Peter Schleich: Die neue Richtlinie bringt vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und im Online-Banking mit sich. Das Bezahlen wird bequemer und sicherer. Die neuen Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen bei Online-Konten und Zahlungskarten sowie für andere Dienstleister, die Zugriff auf Zahlungsmittel haben.

Was ist neu beim Online-Shopping mit der Kreditkarte?
Peter Schleich: In Zukunft müssen sich Kunden bei vielen Online-Einkäufen, die sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen, ausweisen. Ungefähr so, wie sie das jetzt schon von Überweisungen im Online-Banking kennen – hier benötigen sie ja auch einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang sowie eine TAN, um die Überweisung am Ende freizugeben. So ähnlich ist es bald auch bei Kartenzahlungen: Sie benötigen die Kartendaten und weitere Bestätigungen, dass sie berechtigt sind, die Zahlung durchzuführen. Mit unserer App „S-ID Check“ auf Ihrem Smartphone können sie eine Zahlung ganz bequem per Fingerabdruck freigeben.

(© Fototeam Lurz

Warum wird das geändert?
Peter Schleich: Damit Betrüger selbst dann, wenn sie die Zahlen und Daten von einer Kreditkarte ergaunert haben, nicht auf illegale Shopping-Tour gehen können. Denn dafür müssten sie zusätzlich noch das Handy des Besitzers stehlen und den Fingerabdruck vortäuschen. Statt mit dem Finger können Zahlungen übrigens auch mit einem selbst gewählten Kennwort freigegeben werden. Wenig Aufwand für so viel mehr Sicherheit.

Ist die Einrichtung der App kompliziert?
Peter Schleich: Nein. Auf unserer Homepage gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten der „S-IDCheck“-App auf dem Smartphone. Und natürlich helfen auch die Kolleginnen und Kollegen in den Filialen oder an der Hotline gerne weiter. Die Einrichtung ist ein einmaliger Prozess, danach läuft alles über das Smartphone. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, sollten Sie sich schon heute für Mastercard ID Check oder VISA SECURE registrieren.

Ändert sich denn auch etwas, wenn ich mit der Kreditkarte nicht online, sondern offline an der Ladenkasse bezahle?
Peter Schleich: Nein. Die neue Richtlinie sieht die sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ vor. Zwei Faktoren müssen also belegen, dass es Ihre Karte ist und Sie berechtigt sind, mit ihr zu bezahlen. Wenn Sie im Laden an der Kasse stehen, ist die Tatsache, dass Sie die Karte in der Hand halten, einer dieser Faktoren.
Der zweite Faktor ist „Wissen“ – nämlich die PIN, die nur Sie kennen und die Sie eingeben müssen. Falls Sie noch eine Kreditkarte haben, bei der Sie an der Kasse Ihre Zahlung mit Unterschrift bestätigen, können Sie diese wie gewohnt bis zum Verfallsdatum weiterverwenden. Mit der neuen Karte bekommen Sie dann auch eine PIN.

Muss ich in Zukunft wirklich jede Online-Zahlung aktiv bestätigen?
Peter Schleich: Nein. Auch in Zukunft können viele Zahlungen ohne Ihre Bestätigung ausgeführt werden. Die intelligenten Sicherheitssysteme Ihrer Sparkasse prüfen jede Zahlung automatisch und nutzen den für Sie komfortabelsten Weg.

Ändert sich auch beim normalen Online-Banking etwas?
Peter Schleich: Ja. Für normale Überweisungen gibt es jetzt eine sogenannte „Liste der vertrauenswürdigen Empfänger“, auf die Sie Unternehmen und Personen setzen können, an die Sie häufig Geld überweisen. Sie finden diese im Online-Banking unter Service _ PIN/TAN-Verwaltung _ „Tan-freie IBANs (Whitelist)“. Wenn Sie hier einen Empfänger mit IBAN hinterlegt haben, brauchen Sie keine TAN mehr eingeben, um spätere Überweisungen freizugeben.
Darüber hinaus sind über die sogenannte Kleinstbetragsregelung Zahlungsaufträge bis 30,00 € ohne TAN-Eingabe möglich. Allerdings brauchen Sie in Zukunft nicht mehr nur für Überweisungen, sondern auch für den reinen Login ins Online-Banking eine TAN – spätestens alle 90 Tage. Das heißt, wenn Sie bisher nur ab und zu mal online den Kontostand geprüft haben und noch gar kein TAN-Verfahren aktiviert haben, müssen Sie sich jetzt für eines entscheiden.

Welche TAN-Verfahren stehen denn zur Auswahl?
Peter Schleich: Bei der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge können Sie Ihre TANs zum Login oder für Überweisungen z. B. per Smartphone-App (push TAN) generieren oder über das chipTAN-Verfahren, bei dem Sie Ihre girocard in einen kleinen TAN-Generator stecken, um eine TAN zu erhalten. Sie können sich gerne umfassend bei uns in der Filiale beraten lassen, welches Verfahren sich für Sie am besten eignet und wie das alles funktioniert.

Vielen Dank für das Gespräch!



Newsallianz ist ein Produkt der 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Pixel ALLE Seiten