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Bürgerstiftung Werneck: Offizielle Übergabe der Stiftungsurkunde an die Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl

Schweinfurt / Werneck – Vor kurzem hat der Markt Werneck die „Bürgerstiftung Werneck“ unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt errichtet. In einer Feierstunde im Wernecker Rathaus hat Johannes Rieger, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Schweinfurt, die Stiftungsurkunde an Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl übergeben. Das Dotationskapital von 15.000 € bringt die Sparkasse sofort ein. Zum Jubiläumsjahr 2014 kommen weitere 10.000 €. Die Gründung der Districts-Sparkasse des königlich bayerischen Landgerichts Werneck liegt dann 175 Jahre zurück (1839).

Das Dotationskapital für alle kommunalen Bürgerstiftungen beträgt 150.000 € und kommt im Grunde von der Stiftung der Kreissparkasse Schweinfurt. Bürgerstiftungen sind Angebote an die Kommunen, die in der Zukunft als weiteres Fundament für bürgerliches Engagement dienen sollen, so Landrat Harald Leitherer. Je nach Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre Kommune wird sich dieses Stiftungskapital deutlich erhöhen.

Die Sparkasse Schweinfurt bedankt sich bei Herrn Dieter Weisner von der Deutschen Stiftungstreuhand AG. Für das Vertrauen der Bevölkerung ist es wichtig, einen kompetenten und zuverlässigen Partner zu haben, so Johannes Rieger.

Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl bedankte sich bei Landrat Harald Leitherer und der Sparkasse Schweinfurt. „Damit möglichst viele Projekte gezielt, unabhängig und nachhaltig gefördert werden können, benötigen wir die Bereitschaft möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung, unabhängig vom Betrag“. Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.

Hierfür ist kein großes Vermögen nötig. Als Stifter investieren Sie nachhaltig in gemeinnützige und soziale Projekte. Wer stiftet, denkt sozial, handelt zukunftsorientiert und engagiert sich für die Gemeinschaft. Mit dem Beitrag wird das Stiftungsvermögen erhöht und somit auch der jährlich zur Verfügung stehende Stiftungsertrag, mit dem Vereine, Organisationen oder Projekte unterstützt werden können. Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200 € werden direkt ausgeschüttet. Wer sich unsterblich machen will, kann innerhalb der Bürgerstiftung eine Namensstiftung errichten. Die beteiligten Partner garantieren den Stiftungszweck über den Tod hinaus.




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