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„Aus juristischer Sicht höchst bedenklich“: Statement von PETA zum Taubenfütterungsverbot der Stadt Schweinfurt

STUTTGART / SCHWEINFURT – Die Stadt Schweinfurt hält entgegen den Empfehlungen von Tierärztinnen und Tierschützern ein Verbot zur Fütterung der ansässigen Stadttauben fest. Johanna Fuoß, Fachreferentin bei PETA, kommentiert die Entscheidung folgender Maßen.

„Tauben leiden in unseren Städten Hunger, Not und zum Teil schlimmste Verletzungen – und schuld daran ist der Mensch. Bei sogenannten Stadttauben handelt es sich um gezüchtete, domestizierte Tiere, die ausgesetzt wurden und als verwilderte Haustiere somit in ihrem Nahrungserwerb völlig auf den Menschen angewiesen sind. Das Schicksal der Stadttauben ist vergleichbar mit dem der zahllosen sogenannten Straßenhunde in Ländern wie Rumänien.

Artgerechte Taubennahrung besteht aus Körnern und Samen – doch die sind für die ausgesetzten Tiere in Städten kaum vorzufinden. Viele Tauben sind aufgrund ihrer schutzlosen und ausgelieferten Situation geschwächt und damit anfällig für Krankheiten. Aus juristischer Sicht ist ein Fütterungsverbot aufgrund des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz daher höchst bedenklich. Wir fordern die Stadt Schweinfurt auf, Mitgefühl zu zeigen und das Fütterungsverbot schnellstmöglich wieder aufzuheben.“

Auf dem Bild: Johanna Fuoß / © PETA Deutschland e.V.




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