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Kein „Project X“ am Main: Polizei verbietet Facebook-Party in Wörth

WÖRTH AM MAIN / LANDKREIS MILTENBERG – Mit einer Verbotsverfügung sowie Präsenz rund um Wörth am Main wollen Stadtverwaltung, Landratsamt und Polizei eine für Samstagabend angekündigte Facebook-Party verhindern. Außerdem gibt es unter Federführung des Landratsamtes ein umfangreiches Jugendschutzkonzept, das insbesondere dem Alkoholmissbrauch durch diese Personengruppe entgegenwirken soll. Unbekannte haben bereits Anfang Juni über das soziale Netzwerk Facebook zu einer sogenannten „Project X-Party“ an der „Wörther Sandbank“ eingeladen. Es soll eine Nachahmung des gleichnamigen Kinofilms werden, der seit Anfang Mai in den Kinos läuft. In diesem Film feiern Jugendliche eine Party, die völlig aus dem Ruder läuft. Im Augenblick wird in ganz Deutschland zu diesen Partys aufgerufen, die in der Vergangenheit nicht selten auch mit Sachbeschädigungen, erheblichen Vermüllungen und Verletzten endeten.

In Windeseile war die Facebook-Gruppe auf über 30.000 nach Wörth am Main eingeladene Personen gewachsen. Über 5.000 klickten „Ich nehme Teil“. Ob diese Klicks alle ernst gemeint sind, darf bezweifelt werden. Aufgrund bundesweiter negativer Erfahrungen bei solchen Einladungen (u.a. in Kaufering und Backnang) nehmen das Polizeipräsidium Unterfranken und die Sicherheitsbehörden die Sache ernst und sind gut vorbereitet. Klares Ziel ist es, die Verbotsverfügung des Landratsamtes umzusetzen und von Beginn an konsequent gegen Personen einzuschreiten, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Hierzu bekommen mögliche Besucher auch einen eigens für die Veranstaltung entworfenen Flyer, der die Jugendlichen direkt anspricht und darum bittet, gar nicht erst zu dem gesperrten Partygelände zu gehen. Darüber hinaus werden die Schulen im Großraum Obernburg ihre Schülerinnen und Schüler ebenfalls über das Verbot der Facebook-Party informieren.

Was den Einladern dieser Facebook-Partys offenbar nicht bewusst ist: Wer öffentlich einlädt, ist aus Sicht des Ordnungsamtes der Veranstalter und haftet für alle entstandenen Schäden. Auch die Kosten des Polizeieinsatzes stehen im Raum. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass eine öffentliche Veranstaltung mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin angezeigt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wird ein Bußgeld fällig. Für Veranstaltungen in dieser Größenordnung muss dem Ordnungsamt sogar ein Veranstaltungskonzept vorgelegt werden, in dem sämtliche notwendigen Genehmigungen und Organisations- und Notfallpläne enthalten sind.

Im Vordergrund aller polizeilichen Maßnahmen steht die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Rechtliche Grundlage ist hierbei die vom Landratsamt Miltenberg als Sicherheitsbehörde erlassene amtliche Verbotsverfügung, die auszugsweise folgende Punkte enthält:

I.      In der Zeit vom 21. Juli 2012, 10:00 Uhr, bis einschließlich 22. Juli 2012, 10:00 Uhr, werden für den Gemarkungsbereich der Stadt Wörth a. Main sowie Obernburg a. Main und Erlenbach a. Main alle Maßnahmen einzelner Personen bzw. Personengruppen, die zur Vorbereitung, zur Durchführung oder als Bestandteil der sogenannten „Project X Party“ geplant oder dieser zuzurechnen sind, verboten.

II.      In der Zeit vom 21. Juli 2012, 10:00 Uhr, bis einschließlich 22. Juli 2012, 10:00 Uhr, ist es verboten, an, in und auf folgenden Örtlichkeiten alkoholische Getränke jeglicher Art zum Zweck des Konsums vor Ort mitzuführen:

1.       Im Bereich der Gemarkung der Stadt Wörth am Main:

Sämtliche öffentliche Straßen, Wege und Plätze und unbebaute Grundstücke mit Ausnahme des Geltungsbereichs des Altstadtfestes (vgl. Darstellung im beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist),

2.       Im Bereich der Gemarkung Obernburg:

Auf der Fläche hinsichtlich der Breitenausdehnung zwischen dem Fahrbahnrand der Bundesstraße B 469 im Westen und des Mains im Osten und hinsichtlich der Längenausdehnung zwischen der Fußgängersteg Elsenfeld/Obernburg im Norden und der Gemarkungsgrenze im Süden.

3.       Im Bereich der Gemarkung Erlenbach am Main:

in den Räumen und auf den Bahnsteigen des Bahnhofs Erlenbach am Main, entlang der Straße „Am Brückensteg“ sowie in weiterer Verlängerung dieser Straße entlang der den Main querenden Eisenbahnbrücke Erlenbach/Wörth, die mit einem Fußgängerüberweg versehen ist.

III.      Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

IV.      Die sofortige Vollziehung der Ziff. I und II dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

V.      Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.

VI.      Mit Geldbuße bis zu 1.000 € kann belegt werden, wer der unter Ziffer I genannten vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt (Art. 19 Abs. 8 Nr. 2 Halbsatz 2 LStVG).

Das heißt, wer am Samstagabend an die „Wörther Sandbank“ kommt, um eine Party im Stil der „Project X-Party“ zu feiern oder unter anderen sich zu betrinken, der macht sich strafbar. Diese Ordnungswidrigkeit zieht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich.

Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass bei unkontrolliertem Zulauf von gewaltbereiten Partygästen mit Sachbeschädigungen, Körperverletzungen sowie Alkohol- und Drogendelikten zu rechnen ist. Dem wollen die Ordnungskräfte entschieden entgegentreten.

Die Kosten der ganzen Aktion werden sicherlich enorm sein, wie Erfahrungen aus anderen Einsätzen dieser Art zeigen. Die Feuerwehren, Krankenhäuser, Sanitätsdienste und das Technische Hilfswerk in den Nachbargemeinden wurden bereits in Rufbereitschaft versetzt.

Etwas zeitaufwändiger könnte die Anreise nach Wörth a. Main zu dem am gleichen Tag geplanten Altstadtfest mit dem angekündigten Drachenbootrennen werden. Die Bevölkerung und die Besucher des Altstadtfestes werden um Verständnis gebeten. Kein Besucher sollte sich am Samstag wegen der erhöhten Polizeipräsenz in der Stadt Sorgen machen. Sie dient allein der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der angekündigten Facebook-Party.

„Niemand möchte normale Treffen am Mainufer verbieten“, so das Ordnungsamt, „aber wir tolerieren keine Exzesse, denn es wäre schade, wenn durch solche Aktionen, die bisher geduldeten Feiern in Zukunft misstrauisch betrachtet werden“.



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