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Jugendschutz und Verkehrssicherheit als vorrangiges Ziel: Verstärkte Polizeikontrollen zur Faschingszeit

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Unterfranken – Wie auch in den vergangenen Jahren wird die Unterfränkische Polizei auch in der anstehenden Faschingszeit verstärkte Kontrollen durchführen. Ein Hauptaugenmerk legen die Beamten dabei insbesondere auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften und die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Rückblickend auf das Jahr 2011 hatten sich in Unterfranken im Faschingsmonat Februar und der ersten Woche im März insgesamt 37 Verkehrsunfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss ereignet. Elf Verkehrsteilnehmer wurden dabei verletzt. Infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel wurde gegen 221 Fahrzeugführer Anzeige erstattet. 27 Führerscheine wurden in diesem Zusammenhang sichergestellt. Ferner wurden bei den Kontrollmaßnahmen 37 Autofahrer gestoppt, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren.

Um ein böses Erwachen nach der Faschingszeit zu vermeiden, rät die Polizei den Besuchern von Faschingsveranstaltung eindringlich, den Nachhauseweg bereits im Vorfeld zu planen. Fahrgemeinschaften, bei denen von Beginn an feststeht, wer nüchtern bleibt und sich als Fahrer zur Verfügung stellt, sind sinnvoll. Ebenso raten wir zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen.

Natürlich wird die Polizei gemeinsam mit den Jugendämtern auch in diesem Jahr verstärkt Jugendschutzkontrollen durchführen. Aber es ist insbesondere die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder frühzeitig über die Gefahren des Alkohols bis hin zum „Komasaufen“ aufzuklären. Darüber hinaus sollte in jedem Fall vor einer Faschingsveranstaltung geklärt sein, wie die Minderjährigen wieder sicher nach Hause kommen.

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Leider werden die Belange des Jugendschutzes auch von manchen Veranstaltern nicht ausreichend beachtet. So haben die Ordnungshüter in den vergangenen Jahren auch in diesem Bereich immer wieder Verstöße festgestellt. Vor allem ging es dabei darum, dass Alkoholika an Kinder und Jugendliche ausgeschenkt wurden. In einigen Fällen hatten die Verantwortlichen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Altersbeschränkungen nicht beachtet. So wurden beispielsweise unter 18-Jährige ohne geeignete Begleitperson nach Mitternacht auf Veranstaltungen angetroffen. In diesem Zusammenhang gab es alleine im vergangenen Jahr in Unterfranken sieben Anzeigen gegen Erziehungsberechtigte und vier gegen Veranstalter.

Verbunden mit einem kräftigen „Helau“ wünscht das Polizeipräsidium Unterfranken allen Närrinnen und Narren viel Spaß während der kommenden, hoffentlich friedlichen, Faschingshochsaison.

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