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Testungen im Schnelltestzentrum in Gerolzhofen ab 30. Juni für bestimmte Personengruppen möglich

LANDKREIS SCHWEINFURT – Das Bundesgesundheitsministerium hat nun die neue Corona-Testverordnung vorgelegt. Diese sieht unter anderem vor, dass es kostenlose Corona-Schnelltests an Teststationen oder in Apotheken ab heute (30. Juni 2022) nur noch für bestimmte Gruppen gibt.

Ab dem 30. Juni 2022 haben Personen, die nicht zu bestimmten Bevölkerungsgruppen zählen, keinen Anspruch auf eine kostenfreie Testung mittels PoC-Antigentest.

Diese Regelung hat zur Folge, dass im Schnelltestzentrum in Gerolzhofen nur noch bestimmte Gruppen kostenlos getestet werden können. Kostenpflichtige Bürgertestungen sind im Schnelltestzentrum in Gerolzhofen nicht vorgesehen.

Am heutigen vorerst letzten Betriebstag des Schnelltestzentrums Gerolzhofen (30. Juni 2022) können deshalb nur noch folgende Personengruppen im Schnelltestzentrum kostenlos getestet werden:

Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
Personen zur Beendigung der Quarantäne
Besucher/-innen und Behandelte oder Bewohner/-innen in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Pflegende Angehörige
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Personen, die sich aus den vorgenannten Gründen testen lassen wollen, müssen dies nachweisen.

Danach stellt das Schnelltestzentrum (wie auch das PCR-Testzentrum von Stadt und Landratsamt Schweinfurt (Franz-Schubert-Strasse 3-7, 97421 Schweinfurt)) seinen Betrieb ein, wie bereits über eine Pressemitteilung des Landratsamts verkündet wurde.

Es wird weiterhin darum gebeten, künftig andere Testangebote privater Anbieter zu nutzen, sodass eine mögliche Corona-Infektion frühzeitig erkannt wird und weitere Ansteckungen verhindert werden können. Ein flächendeckendes Testangebot an kostenfreien Testungen ist im Landkreis Schweinfurt durch private Anbieter weiterhin gesichert.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Bürgerinnen und Bürger über die Website des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung



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