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Rundfunkbeitrag: Ehe- und Lebenspartner müssen für die Nebenwohnung nicht bezahlen

SCHWEINFURT – Immer häufiger arbeiten Ehe- oder eingetragene Lebenspartner in unterschiedlichen Städten und eine Person zieht in eine Nebenwohnung. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Rundfunkbeitrag dann noch einmal gezahlt werden muss. „Beide Partner können sich von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung befreien lassen, wenn sie auch gemeinsam in der Hauptwohnung gemeldet sind“, erklärt Stefanie Gold von der Schweinfurter Verbraucherzentrale.

Sie rät allen Neumietern von Nebenwohnungen, die Befreiung innerhalb von drei Monaten nach Einzug beim Beitragsservice zu beantragen. „Stellen die Zweitwohnungsbesitzer den Antrag erst später, erfolgt die Befreiung nicht ab dem Monat des Einzugs, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung“, so die Verbraucherexpertin.

Wer in der Vergangenheit bereits einen Antrag gestellt hatte und keine Befreiung erhalten hat, sollte nochmal aktiv werden. Denn bislang war eine Befreiung nur für die Personen möglich, die mit ihrem Hauptsitz beim Beitragsservice angemeldet waren. Seit November 2019 können auch deren Ehe- und eingetragenen Lebenspartner eine Befreiung beantragen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung zum 1. November das Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen geändert.

Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 (AZ BvR 1675/16), wonach Besitzer von Nebenwohnungen als benachteiligt angesehen wurden, wenn sie den Antrag nicht stellen können.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale in Schweinfurt Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt aktuell nur telefonisch unter (097 21) 217 17 am Montag und Mittwoch von 9 bis 13 Uhr und am Donnerstag von 13 bis 17 Uhr. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Beratungsstelle Schweinfurt
Judengasse 10, 97421 Schweinfurt
Tel. (097 21) 217 17 / Fax. (097 21) 29 95 35
schweinfurt@vzbayern.de
www.verbraucherzentrale-bayern.de



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